Hitzeschutz, Arbeitsplatz

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Österreich beschließt Erleichterungen ab Sommer 2027

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Österreich erleichtert Klimaanlagen-Genehmigung und investiert in Hitzeschutz an Schulen. Kritik kommt von Opposition und NGOs.

Österreichs Regierung beschließt Hitzeschutzpaket mit erleichterten Klimaanlagen-Regeln
Ein heller, moderner Büroarbeitsplatz mit Jalousien und einem Glas Wasser als Symbol für Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die österreichische Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat am 5. August 2026 einen Ministerratsvortrag verabschiedet, der umfassende Erleichterungen bei der Genehmigung von Klimaanlagen sowie verstärkte Hitzeschutzmaßnahmen vorsieht. Das Paket adressiert insbesondere die Belastung in Schulen und am Arbeitsplatz. Während die Regierung auf Flexibilität und bauliche Anpassungen setzt, äußerten Oppositionsparteien sowie Nichtregierungsorganisationen bereits kurz nach der Bekanntgabe Kritik an den Plänen.

Gesetzliche Neuregelungen und Investitionen in Bildungseinrichtungen

Ein zentraler Bestandteil des Beschlusses ist ein Gesetzesentwurf, der im Herbst 2026 vorgelegt werden soll. Ziel ist es, die bürokratischen Hürden für den Einbau von Klimaanlagen deutlich zu senken. Parallel dazu kündigte die Regierung Investitionen in die Infrastruktur an: Insgesamt 50 Bundesschulen sollen saniert werden, um den Hitzeschutz für Schüler und Lehrpersonal zu verbessern. Diese Maßnahmen an den Bildungseinrichtungen sowie flexible Anpassungen des Schulbetriebs nach Hitzewarnstufen sollen ab dem Sommer 2027 greifen.

Kritik an dem Vorhaben kam von der FPÖ, den Grünen und verschiedenen NGOs. Diese bemängelten unter anderem den Zeitplan oder die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen.

Rahmenbedingungen durch die Hitzeschutzverordnung

Bereits seit Anfang des Jahres 2026 ist eine Hitzeschutzverordnung in Kraft, die verbindliche Maßnahmen für Arbeitnehmer regelt. Diese greifen ab der Hitzewarnstufe 2, was einer gefühlten Temperatur von 30 Grad Celsius entspricht. In solchen Fällen sind Arbeitgeber verpflichtet, Vorkehrungen wie die Verlagerung von Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Trinkwasser oder eine verstärkte Schattierung der Arbeitsplätze zu treffen. Ab einer Temperatur von 32,5 Grad Celsius ist die Inanspruchnahme von hitzefreien Zeiten auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Für Büroarbeitsplätze besteht weiterhin keine explizite Pflicht zum Einbau von Klimaanlagen. Hier gelten Richtwerte für die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius. In anderen Branchen, wie etwa dem Bauwesen, fordern die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) hingegen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Aktuelle Kontrollen zeigen hier einen hohen Handlungsbedarf: Bei über 70 Prozent der überprüften Betriebe wurden Beanstandungen festgestellt. Derzeit nutzt etwa jeder dritte Bauarbeiter die bestehenden Möglichkeiten zur Arbeitsunterbrechung bei extremer Hitze.

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Herausforderungen für freie Dienstnehmer und Betriebe

Die Gewerkschaft Vida verwies auf eine Schutzlücke bei freien Dienstnehmern, wie beispielsweise Essenszustellern. Diese seien oft nicht von der Hitzeschutzverordnung erfasst. Zwar dürften sie Aufträge bei extremer Hitze ohne Konsequenzen ablehnen, dies führe jedoch unmittelbar zu Einkommensverlusten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht betonte in diesem Zusammenhang, dass der Umfang der Pflichten aus der Verordnung teilweise unklar bleibe und eine gesetzliche Klarstellung notwendig sei.

Auch in der Privatwirtschaft werden unterschiedliche Strategien diskutiert. Eine Arbeitsrechtsexpertin des ÖGB bezeichnete Homeoffice und flexible Arbeitszeiten zwar als sinnvoll, gab jedoch zu bedenken, dass dies keine Universallösung sei. Problematisch seien oft die Kosten sowie die Organisation der Kinderbetreuung. Als Alternative wurde eine befristete Arbeitszeitverkürzung an besonders heißen Tagen vorgeschlagen. An der Universität Wien wird bereits auf ein Modell mit bis zu 50 Prozent Telearbeit, ausgeweiteter Gleitzeit und klimatisierten Räumen an 12 Standorten gesetzt.

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Gegen eine allgemeine Ausweitung von Mittagspausen („Siesta“) sprachen sich Experten der Arbeiterkammer aus. Dies führe zu Problemen für Pendler und Eltern. Auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beobachtet eine Verschiebung der Kundenströme; in der Gastronomie sinke die Frequenz am Mittag, während der Fokus zunehmend auf dem Abendgeschäft liege.

Medizinische Folgen und Umweltbelastung

Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird durch aktuelle Zahlen unterstrichen. Laut Angaben des Roten Kreuzes stiegen die Rettungseinsätze hitzebedingt um 10 bis 15 Prozent. Der Chefarzt des Österreichischen Roten Kreuzes berichtete von Fällen in Krankenhäusern, bei denen selbst gesunde Personen Körpertemperaturen von bis zu 42,5 Grad Celsius aufwiesen. Zudem verzeichnete die Organisation für das Jahr 2026 bisher 280 Waldbrände, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt, in dem 160 Brände gemeldet wurden.

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