HochbrĂŒcken-UnglĂŒck: KranfĂŒhrer wegen fahrlĂ€ssiger Tötung verurteilt
11.06.2026 - 18:11:47 | boerse-global.de
Der Vorwurf: fahrlĂ€ssige Tötung in drei FĂ€llen. Das UnglĂŒck an der HochbrĂŒcke in Horb am Neckar forderte im Mai 2025 drei Menschenleben.
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Menschliches Versagen statt technischer MĂ€ngel
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat die Ermittlungen abgeschlossen. Ihr Fazit: Der KranfĂŒhrer verletzte seine Sorgfaltspflicht. Am 20. Mai 2025 stĂŒrzte eine Transportgondel mit drei Bauarbeitern aus rund 60 Metern Höhe ab.
Der Mann leitete einen Schwenkvorgang zu frĂŒh ein. In rund 55 Metern Höhe ĂŒbersah er offenbar ein Sicherungsseil. Das Kranseil kollidierte mit dem Element und riss unter der Belastung. SachverstĂ€ndige schlossen technische MĂ€ngel an GerĂ€ten oder Anlage aus.
Die Opfer und das StrafmaĂ
Bei dem Absturz starben drei MÀnner im Alter zwischen 40 und 46 Jahren. Zwei der Opfer waren polnische Staatsangehörige, einer deutscher Arbeiter.
Der Strafbefehl sieht ein Jahr Freiheitsstrafe auf BewĂ€hrung vor. ZusĂ€tzlich verhĂ€ngte das Gericht eine Geldauflage im niedrigen fĂŒnfstelligen Bereich.
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Noch nicht rechtskrÀftig
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskrÀftig. Der Beschuldigte hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tut er das, muss der Fall in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Horb neu aufgerollt werden.
Das UnglĂŒck ereignete sich auf einer der gröĂten Baustellen der Region im Kreis Freudenstadt. Die HochbrĂŒcke gilt als technisch anspruchsvolles Infrastrukturprojekt. Die Ermittlungsbehörden hatten nach dem Absturz umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben â sie bilden die Grundlage fĂŒr den Strafbefehl.
