Home-Office-Recht: Arbeitsgericht Düsseldorf schränkt Anspruch ein
18.06.2026 - 07:48:58 | boerse-global.de
Am 16. Juni entschied das Bundessozialgericht (BSG) über die Grenzen des Unfallversicherungsschutzes – einen Tag später legte das Arbeitsgericht Düsseldorf die Spielregeln für die Rückkehr ins Büro fest.
Kein Unfallschutz bei IRENA-Nachsorge
Das BSG stellte klar: Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handle sich um eine rechtlich eigenständige Nachsorgeleistung, nicht um eine ambulante medizinische Rehabilitation. Versicherte sind auf dem Weg zu oder während dieser Maßnahmen also nicht gesetzlich abgesichert.
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Das Urteil ergänzt die bestehende Rechtsprechung. Bereits 2018 hatte das BSG entschieden: Ein Sturz auf der Kellertreppe im Home-Office kann Arbeitsunfall sein – wenn die Handlungstendenz des Versicherten auf eine dienstliche Tätigkeit gerichtet war. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert dennoch eine gesetzliche Klarstellung, um auch Wege zur Kinderbetreuung während der Home-Office-Arbeit besser abzusichern.
Rückkehr ins Büro: Kein Automatismus für Home-Office
Das Arbeitsgericht Düsseldorf machte am 17. Juni deutlich: Eine langjährige Home-Office-Praxis begründet keinen automatischen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Arbeitgeber dürfen Home-Office-Regelungen einschränken oder aufheben – aber nur mit nachvollziehbarer Begründung. Ohne diese Darlegung kann die Weisung unwirksam sein.
Unternehmen setzen zunehmend auf Technik, um die Präsenz zu steuern. Microsoft Teams startete im Juni eine Funktion, die über WLAN-Signale erkennt, ob Mitarbeiter im Firmengebäude sind. Sie ist standardmäßig deaktiviert und braucht in Deutschland die Zustimmung des Betriebsrats.
Der Druck zur Rückkehr führt zu kuriosen Phänomenen: Rund 41 Prozent der hybrid Beschäftigten praktizieren „Coffee Badging“ – sie erscheinen kurz im Büro, um Präsenz zu zeigen, und kehren dann ins Home-Office zurück. 42 Prozent der Arbeitnehmer würden bei Verlust flexibler Modelle einen Jobwechsel erwägen.
Dienstreisen: Stau verlängert Arbeitszeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits am 9. Oktober 2025 entschieden: Sammelfahrten im Firmenwagen zum Kunden zählen vollständig als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Details bestimmt. Das verwirft die bisherige deutsche Belastungstheorie. Verzögerungen durch Stau verlängern die Arbeitszeit und verschieben den Beginn der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden.
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Bei Hitzeperioden diskutieren Experten flexible Arbeitszeiten, um die Mittagshitze zu meiden. Arbeitnehmervertreter warnen jedoch davor, diese Debatte für eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes zu nutzen.
Neue Arbeitsschutzregeln und digitale Erfassung
Seit 1. Januar 2026 gelten angepasste Schwellenwerte in der DGUV Vorschrift 2. Eine vereinfachte sicherheitstechnische Betreuung ist nun für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten möglich – zuvor lag die Grenze bei zehn Mitarbeitern. Die Betreuung kann teilweise digital erfolgen, wenn zuvor eine Betriebsbegehung stattfand.
Die digitale Arbeitszeiterfassung wird 2026 für viele Branchen Standard. Ein Referentenentwurf sieht eine tagesnahe Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer vor. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
International zeigt sich ein ähnlicher Trend: In Vietnam ist zum 1. März 2027 eine gesetzliche Unfallversicherung für Plattform-Beschäftigte und Rentner mit Arbeitsverträgen geplant.
