Homeoffice-Ergonomie: DGUV aktualisiert Grundsatz 315-410 für Büromöbel
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 23:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehrere aktuelle Ratgeber und Fachberichte widmen sich derzeit verstärkt Methoden und Empfehlungen für eine gesundheitsförderliche und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen in den eigenen vier Wänden.
Da auch in Zukunft voraussichtlich deutlich mehr Beschäftigte mobil oder im Homeoffice tätig sein werden als vor den pandemiebedingten Lockdowns, rücken physische und psychische Belastungen zunehmend in den Fokus von Arbeitsschutz und betrieblicher Prävention.
Neue Standards und ergonomische Mindestanforderungen
Den rechtlichen und technischen Rahmen für Mobiliar präzisieren auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Wie Anfang Oktober bekannt wurde, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Grundsatz 315-410 zu Prüfkriterien für Büromöbel aktualisiert und veröffentlicht. Das Regelwerk konkretisiert Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung sowie des Produktsicherheitsgesetzes.
Erarbeitet gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und dem Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA), definiert der Grundsatz Mindestanforderungen an Sicherheit und Ergonomie für Büro-Arbeitstische, Schränke sowie Raumgliederungselemente und übernimmt dabei wesentliche Inhalte des zurückgezogenen DIN-Fachberichts 147.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt für moderne Bildschirmarbeitsplätze zudem konkrete Einstellungsdimensionen: Für Arbeitstische beziehungsweise die Kombination aus Tisch und Arbeitsplatz wird ein Höhenverstellbereich von mindestens 680 bis 1180 mm genannt.
Anpassung von Tisch, Stuhl und Bildschirm
Aktuelle Leitfäden heben hervor, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch den regelmäßigen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen erleichtern soll. Beim Bürostuhl gelten verstellbare Sitzhöhen, Rückenlehnen und Armlehnen als zentral.
Ziel sei eine Haltung, bei der die Füße flach auf dem Boden stehen und die Knie einen 90-Grad-Winkel bilden. Die Tastatur und die Maus sollten so bedient werden, dass die Handgelenke gerade bleiben. Bildschirme gehören idealerweise auf Augenhöhe und mit einem Abstand von etwa einer Armlänge platziert.
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Als häufige Fehlerquellen im Heimbüro gelten eine falsche Sitzhaltung, unzureichende Beleuchtung, Unordnung sowie das Auslassen von Pausen. Eine Erhebung der DGUV und des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) auf Basis von 1.070 ausgewerteten Fragebögen zeigte auf, dass eine unzureichende ergonomische Ausstattung mit einem höheren Risiko für Beschwerden im Nacken- und Rückenbereich einherging. Zudem war bei der Einrichtung nur rund die Hälfte der befragten Beschäftigten mit Blick auf die Augen ergonomisch günstig aufgestellt.
Auch die technische Ausstattung weicht oft von den Wünschen der Nutzer ab: In einer Homeoffice-Studie von Fujitsu stuften 64 Prozent der Befragten die Nutzung von zwei Monitoren als deutlich effektiver ein, tatsächlich verwendeten jedoch nur etwa 40 Prozent einen zweiten Bildschirm.
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Bewegung, Raumfunktionen und Lichtverhältnisse
Für zusätzliche Dynamik am Arbeitsplatz werden mitunter Stehsitze als Zwischenlösung genutzt, deren Höhenverstellbereich typischerweise zwischen 53 cm und 80 cm liegt. Branchenexperten weisen jedoch darauf hin, dass diese Modelle primär als Ergänzung zu höhenverstellbaren Tischen dienen und nicht als alleinige Sitzgelegenheit für einen gesamten Arbeitstag geeignet sind.
Zudem zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, wie eine 2021 im Fachjournal BMC Public Health veröffentlichte Metaanalyse von 13 Studien mit 351 Beteiligten (Oye-Somefun et al.), dass der Einsatz von Laufband-Schreibtischen zu einem höheren Energieverbrauch im Vergleich zum reinen Sitzen führt.
Neben der Bewegung spielen Raumklima und Beleuchtung eine tragende Rolle. Die DGUV verweist bezüglich Arbeitsstätten auf ergonomische Grundanforderungen wie anpassbare Arbeitsmittel, angemessene Beleuchtung, Bewegung und wirksamen Schallschutz. Generell wird zwischen ruhigen Fokuszonen für konzentriertes Arbeiten, Austauschbereichen und Zonen für Erholung unterschieden.
Um Gegenlicht und Reflexionen am Bildschirm zu vermeiden, eignen sich nach Branchenangaben halbtransparente Stoffe ab etwa 260 g/m². Fachleute raten dazu, dass der Sichtschutz an Fenstern mindestens 10 cm unter der Tischplatte enden sollte. Für Mietwohnungen ohne Bohrlöcher betragen die Richtwerte für Sichtschutzelemente wie Plissees oder Rollos je nach Ausführung zwischen 25 und 250 Euro pro Fenster.
