Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe, Hause

Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe: Jeder zehnte arbeitet hĂ€ufiger von zu Hause

Veröffentlicht am: 30.06.2026 um 16:56 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Umfrage zeigt: Viele BeschÀftigte umgehen offiziell PrÀsenzquoten. Arbeitsrechtliche Risiken durch informelle Absprachen mit Vorgesetzten nehmen zu.

Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe: Jeder zehnte Mitarbeiter missachtet PrĂ€senzpflicht
Eine Person schleicht sich aus einem BĂŒrogebĂ€ude, wĂ€hrend eine andere Person im Hintergrund sie beobachtet, was auf heimliche VerstĂ¶ĂŸe gegen Anwesenheitspflichten hindeutet. Illustration mit AI erstellt.

Laut einer neuen Umfrage des Jobportals Indeed arbeitet jeder zehnte BeschÀftigte hÀufiger von zu Hause, als es die Vorgaben erlauben. Besonders verbreitet: inoffizielle Absprachen mit Vorgesetzten.

Wenn Chefs die Regeln verbiegen

27 Prozent der 1000 Befragten geben an, PrĂ€senzquoten durch informelle Vereinbarungen mit ihren direkten FĂŒhrungskrĂ€ften zu umgehen. Das birgt Risiken – fĂŒr beide Seiten. Arbeitsrechtsexperte Pascal Croset warnt vor Pflichtverletzungen, die Abmahnungen oder sogar KĂŒndigungen nach sich ziehen können.

Entscheidend ist die vertragliche Grundlage. WĂ€hrend individuelle ArbeitsvertrĂ€ge den Rahmen setzen, haben Betriebsvereinbarungen rechtsverbindliche Wirkung fĂŒr die gesamte Belegschaft. Gestatten FĂŒhrungskrĂ€fte eigenmĂ€chtig Homeoffice-Regelungen gegen die Unternehmenspolitik, verletzen sie selbst ihre Pflichten. Das Recht der Arbeitgeber, die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren, bleibt davon unberĂŒhrt.

Arbeitszeitbetrug und Fahrten-Regeln

Neben der PrĂ€senz ist die korrekte Arbeitszeiterfassung ein Dauerbrenner. Eine weitere Erhebung zeigt: 13 Prozent von 1000 BeschĂ€ftigten dokumentieren ihre Arbeitszeit regelmĂ€ĂŸig falsch. Drei Viertel rĂ€umen ein, private Dinge wĂ€hrend der Arbeitszeit erledigt zu haben. Das Institut fĂŒr angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA) warnt vor den volkswirtschaftlichen Folgen.

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Die Rechtsprechung prĂ€zisiert parallel, was als Arbeitszeit gilt. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits am 9. Oktober 2025: Fahrten mit einem Firmenfahrzeug vom StĂŒtzpunkt zum ersten Einsatzort sind Arbeitszeit – ebenso die RĂŒckfahrt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber organisiert die Fahrt, und die BeschĂ€ftigten können nicht frei ĂŒber ihre Zeit verfĂŒgen. Betroffen sind vor allem Außendienstler, Bauarbeiter und PflegekrĂ€fte. Der normale Arbeitsweg bleibt Privatsache.

Krankheit: Pandemie-Bonus lÀuft aus

Auch hĂ€ufige Krankmeldungen beschĂ€ftigen die Gerichte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover (Az. 17 SLa 330/25) erklĂ€rte die KĂŒndigung eines Mitarbeiters mit 95, 93 und 61 Fehltagen in Folge fĂŒr unwirksam – teilweise wegen Corona-Infektionen. Das Gericht betonte die soziale SchutzwĂŒrdigkeit.

Doch die Richter machten klar: Nach dem Ende der Pandemie-Sonderlage werden hohe Fehlzeiten wieder strenger bewertet.

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Massenentlassungen: Formfehler tödlich

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschĂ€rfte Anfang April 2026 die HĂŒrden fĂŒr Massenentlassungen. Die korrekte Anzeige ist zwingende Voraussetzung fĂŒr jede einzelne KĂŒndigung. Eine fehlerhafte oder zu frĂŒh eingereichte Anzeige – vor Abschluss der Betriebsrats-Konsultationen – macht die KĂŒndigung unwirksam. Das BAG unterstreicht damit die strikte Reihenfolge: Konsultation, Anzeige, dann KĂŒndigung.

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