IG Metall ruft 3,7 Millionen Metaller zu Warnstreiks auf
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSTarifrunde erreicht die Belegschaften
- Die IG Metall ruft ab Sonntag bundesweit zu vorbereiteten Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie auf.
- Bei den Warnstreiks 2024 beteiligten sich laut Gesamtmetall knapp 290.000 Menschen in knapp 1.600 Betrieben.
- Teilnehmen dürfen grundsätzlich alle Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs außer leitenden Angestellten, auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft.
IG Metall startet Warnstreiks in der Metallindustrie
In der Tarifrunde für die deutsche Metall- und Elektroindustrie ruft die IG Metall ab Sonntag zu Warnstreiks auf. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Branchen wie Auto, Maschinenbau, Elektro und Metallverarbeitung sind betroffen.
Keine Annäherung in zwei Runden
Die Gewerkschaft und die Arbeitgeber haben sich in zwei Verhandlungsrunden nicht auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Ein erstes Arbeitgeberangebot, das aus Sicht der IG Metall weit unterhalb der Inflationsgrenze lag, lehnte die Gewerkschaft ab.
Aktionen bundesweit geplant
Dass der erste Warnstreiktag auf einen Sonntag fällt, verhindert den Auftakt nicht. Die IG Metall hat angekündigt, die Aktionen mit sogenannten Mitternachtsaktionen in Betrieben mit Nachtschichten zu beginnen. In der kommenden Woche sollen Tausende Beschäftigte kurzfristig die Arbeit niederlegen.
Wie umfangreich und wie lange die Warnstreiks dauern, steht noch nicht fest. Bei der Tarifrunde 2024 beteiligten sich nach Angaben von Gesamtmetall knapp 290.000 Menschen in knapp 1.600 Betrieben an elf Streiktagen; die Gewerkschaft sprach von mehr als 600.000 Beteiligten.
Warnstreik ohne Urabstimmung
Ein Warnstreik ist eine befristete Arbeitsniederlegung während laufender Tarifverhandlungen. Eine Urabstimmung ist dafür nicht nötig. Voraussetzung ist, dass die Friedenspflicht aus dem vorherigen Tarifvertrag beendet ist und die Forderungen tariflich regelbar sowie die Aktionen verhältnismäßig sind.
Wer teilnehmen darf
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs teilnehmen, ausgenommen leitende Angestellte. Das gilt auch für Beschäftigte, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind. Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden; ein Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz ist theoretisch möglich.
Kein Lohn während der Arbeitsniederlegung
Wer am Warnstreik teilnimmt, muss sich weder beim Vorgesetzten noch im Zeiterfassungssystem abmelden. Für die Dauer der Arbeitsniederlegung ruht die Arbeitspflicht, der Arbeitgeber muss für diese Zeit jedoch kein Entgelt zahlen.
Kurze Warnstreiks von einigen Stunden werden nicht durch Streikgeld ausgeglichen. Bei längeren Arbeitskämpfen können Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld erhalten. Ein Beispiel der IG Metall nennt bei 5.000 Euro Monatsbrutto und mehr als fünf Jahren Mitgliedschaft 700 Euro pro Woche.
Betriebsblockaden bleiben verboten
Rechtmäßige Streikteilnehmer dürfen wegen der Arbeitsniederlegung grundsätzlich nicht abgemahnt oder gekündigt werden. Betriebsbesetzungen und Blockaden, die Arbeitswilligen oder Kunden den Zutritt verwehren, sind dagegen rechtswidrig.
Die Tarifrunde betrifft mit rund 3,7 Millionen Beschäftigten einen zentralen Bereich der deutschen Industrie. Dazu gehören unter anderem Autohersteller und Zulieferer, der Maschinenbau, die Elektroindustrie und die Metallverarbeitung. Tarifentscheidungen in diesem Bereich wirken deshalb nicht nur auf einzelne Betriebe, sondern können auch regionale Arbeitsmärkte und Lieferketten berühren.
Die IG Metall fordert fünf Prozent mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zusätzlich verlangt sie eine tarifliche Gewinnbeteiligung sowie eine soziale Komponente für untere Entgeltgruppen. Die Arbeitgeber begründen ihr zurückhaltendes Angebot dagegen mit hohen Kosten, internationalem Wettbewerbsdruck und der schwachen Entwicklung vieler Unternehmen.
Warnstreiks als Druckmittel
Warnstreiks dienen in dieser Phase dazu, die Verhandlungsposition der Gewerkschaft zu stärken, ohne bereits einen unbefristeten Arbeitskampf einzuleiten. Für Beschäftigte sind die Aktionen rechtlich begrenzt: Während des Streiks ruht die Arbeitspflicht, ein Anspruch auf Lohn besteht für die Ausfallzeit jedoch nicht. Betriebsblockaden bleiben unzulässig.
Entscheidend für den weiteren Verlauf wird sein, ob die regionalen Verhandlungen wieder Bewegung bringen. In der Metall- und Elektroindustrie kann ein Abschluss in einem Pilotbezirk als Grundlage für weitere Tarifgebiete dienen. Je länger die Fronten verhärtet bleiben, desto größer wird der Druck auf beide Seiten, zugleich müssen Unternehmen und Beschäftigte mögliche Produktionsausfälle und Einkommenseinbußen abwägen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Metall- und Elektroindustrie: IG Metall kündigt Warnstreiks an“ (28.10.2026)
Der Beitrag bestätigt das Scheitern der zweiten Verhandlungsrunde und beschreibt die unterschiedlichen Positionen zu Forderungen, Arbeitgeberangebot und wirtschaftlicher Lage. Er setzt einen regionalen Schwerpunkt auf den Bezirk Küste und nennt einen voraussichtlichen nächsten Verhandlungstermin.
stern: „Tarifverhandlungen: Metallindustrie: Gewerkschaft bereitet Warnstreiks vor“ (29.10.2026)
Der Artikel bestätigt die Vorbereitung von Warnstreiks ab November und stellt die Positionen in Berlin und Brandenburg gegenüber. Im Mittelpunkt stehen dort die regionale Zahl der Beschäftigten, Einzelheiten des Arbeitgeberangebots und die Frage, wann und in welchem Umfang Betriebe bestreikt werden.
Übereinstimmung besteht beim Scheitern der zweiten Runde und beim bevorstehenden Beginn möglicher Arbeitsniederlegungen. Unterschiede ergeben sich vor allem aus den regionalen Schwerpunkten; offen bleiben Umfang, Dauer und konkrete Auswahl der bestreikten Betriebe.
