Klage gegen SolidaritÀtszuschlag scheitert in Karlsruhe
26.03.2025 - 10:35:26Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurĂŒck. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusĂ€tzlichen Finanzbedarf, so das Gericht. (Az. 2 BvR 1505/20)
Eine solche ErgĂ€nzungsabgabe dĂŒrfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine "Beobachtungsobliegenheit". Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfĂ€llt.
HĂ€tten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hĂ€tte das fĂŒr den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn fĂŒr dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant - die dann womöglich hĂ€tten wegfallen mĂŒssen. Das Bundesverfassungsgericht hĂ€tte auĂerdem entscheiden können, dass der Staat Einnahmen aus dem SolidaritĂ€tszuschlag der vergangenen Jahre zurĂŒckzahlen muss. Das wĂ€ren seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.
Finanzbedarf durch Deutsche Einheit?
Die FDP-BeschwerdefĂŒhrer hatten argumentiert, der mit den Kosten fĂŒr die Wiedervereinigung begrĂŒndete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Im Solidarpakt hatte der Bund den ostdeutschen BundeslĂ€ndern besondere Transferleistungen zugewiesen. Zudem kritisierten die FDP-Politiker, dass durch den Soli Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt wĂŒrden. Auch dies wies das Gericht zurĂŒck. Ein VerstoĂ gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor.
Seit 2021 mĂŒssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger den SolidaritĂ€tszuschlag zahlen, fĂŒr 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er damals abgeschafft. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften den Soli. Er wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie KapitalertrĂ€ge erhoben und betrĂ€gt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer.
Der Bund hatte den SolidaritĂ€tszuschlag in der mĂŒndlichen Verhandlung im November verteidigt und argumentiert, durch die Folgen der Wiedervereinigung ergebe sich noch heute ein erhöhter Finanzbedarf. Die Verteidiger des Soli hinterfragten zudem, ob eine ErgĂ€nzungsabgabe ĂŒberhaupt zwangslĂ€ufig nur der Deckung einer bestimmten, ursprĂŒnglich definierten Finanzlast dienen darf.

