EuGH, Hotels

EuGH stÀrkt Hotels im Streit um Bestpreisklauseln

19.09.2024 - 11:24:56

Im Streit um sogenannte "Bestpreisklauseln", die die Buchungsplattform "Booking.com" in der Vergangenheit Hotels auferlegt hat, hat der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Hotels gestÀrkt.

Bestpreisklauseln könnten nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsĂ€tzlich nicht als "Nebenabreden" angesehen werden, heißt es in einem Urteil des EuGH von Donnerstag. Nach den Klauseln durften Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei dem Portal. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass die Erbringung von Online-Hotelbuchungsdiensten durch Plattformen wie Booking zwar eine "neutrale oder sogar positive Auswirkung" auf den Wettbewerb darstelle. Es stehe aber nicht fest, dass weite oder enge Bestpreisklauseln notwendig seien und in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zu dem mit ihr verfolgten Ziel stĂŒnden. Das Bundeskartellamt hatte die Praxis Ende 2015 verboten, Booking wandte sich spĂ€ter 2020 an ein niederlĂ€ndisches Gericht.

Dieses legte schließlich dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit sowohl enger als auch weiter Bestpreisklauseln im Hinblick auf die Wettbewerbsregeln der Union zur Vorabentscheidung vor. Das niederlĂ€ndische Gericht muss noch die finale Entscheidung treffen (C-264/239).

@ dts-nachrichtenagentur.de