Ăberstellung von Asylbewerbern an andere EU-Staaten scheitern meist
07.04.2024 - 11:32:43Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, ĂŒber die "Bild" zuerst berichtete. Den Angaben zufolge stellte Deutschland 2023 insgesamt 74 622 Ăbernahmeersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln. Mit der Ausreise der Betroffenen endete dies allerdings lediglich in 5053 FĂ€llen, wie aus der Aufstellung der Bundesregierung hervorgeht.
Die fristgerechte Ăberstellung scheiterte in 38 682 FĂ€llen, und zwar aus unterschiedlichen GrĂŒnden - etwa weil der Zielstaat diese stornierte oder weil eine Gerichtsentscheidung vorlag, die eine Ăberstellung untersagt. In 222 FĂ€llen scheiterte eine Ăberstellung am Widerstand des Abzuschiebenden.
Die Dublin-Verordnung regelt, dass ein anderes EU-Land fĂŒr einen Asylbewerber zustĂ€ndig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst eingereist ist. Eine Abschiebung muss danach innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Frist kann nur im Ausnahmefall verlĂ€ngert werden. Danach fĂ€llt der Asylbewerber in die ZustĂ€ndigkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Die meisten Dublin-Ăberstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Ăsterreich (1534). Nach Italien brachte Deutschland im ganzen Jahr lediglich elf Asylbewerber- bei insgesamt 15 479 Ăbernahmeersuchen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Samstag, die Bundesregierung stehe im Austausch mit der EuropĂ€ischen Kommission und den Mitgliedstaaten, um Verbesserungen bei der DurchfĂŒhrung des Dublin-Verfahrens zu erzielen.
Dass die Dublin-Ăberstellungen und andere Vorgaben des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems in den vergangenen Jahren mehr schlecht als recht funktioniert haben, ist ein Grund fĂŒr die nun geplante umfassende Reform. Ăber die Neuerungen, zu denen unter anderem AsylprĂŒfungen an den EU-AuĂengrenzen fĂŒr Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote gehören, stimmt das EuropĂ€ische Parlament in dieser Woche ab.

