Asylbewerbern, EU-Staaten

Überstellung von Asylbewerbern an andere EU-Staaten scheitern meist

07.04.2024 - 11:32:43

Im vergangenen Jahr ist es den deutschen Behörden in der Mehrheit der FĂ€lle nicht gelungen, Asylbewerber in den fĂŒr ihr Verfahren zustĂ€ndigen europĂ€ischen Staat zurĂŒckzuschicken.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, ĂŒber die "Bild" zuerst berichtete. Den Angaben zufolge stellte Deutschland 2023 insgesamt 74 622 Übernahmeersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln. Mit der Ausreise der Betroffenen endete dies allerdings lediglich in 5053 FĂ€llen, wie aus der Aufstellung der Bundesregierung hervorgeht.

Die fristgerechte Überstellung scheiterte in 38 682 FĂ€llen, und zwar aus unterschiedlichen GrĂŒnden - etwa weil der Zielstaat diese stornierte oder weil eine Gerichtsentscheidung vorlag, die eine Überstellung untersagt. In 222 FĂ€llen scheiterte eine Überstellung am Widerstand des Abzuschiebenden.

Die Dublin-Verordnung regelt, dass ein anderes EU-Land fĂŒr einen Asylbewerber zustĂ€ndig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst eingereist ist. Eine Abschiebung muss danach innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Frist kann nur im Ausnahmefall verlĂ€ngert werden. Danach fĂ€llt der Asylbewerber in die ZustĂ€ndigkeit der Bundesrepublik Deutschland.

Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Österreich (1534). Nach Italien brachte Deutschland im ganzen Jahr lediglich elf Asylbewerber- bei insgesamt 15 479 Übernahmeersuchen.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Samstag, die Bundesregierung stehe im Austausch mit der EuropĂ€ischen Kommission und den Mitgliedstaaten, um Verbesserungen bei der DurchfĂŒhrung des Dublin-Verfahrens zu erzielen.

Dass die Dublin-Überstellungen und andere Vorgaben des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems in den vergangenen Jahren mehr schlecht als recht funktioniert haben, ist ein Grund fĂŒr die nun geplante umfassende Reform. Über die Neuerungen, zu denen unter anderem AsylprĂŒfungen an den EU-Außengrenzen fĂŒr Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote gehören, stimmt das EuropĂ€ische Parlament in dieser Woche ab.

@ dpa.de