Deutschland, Bayern

Wirecard-Pleite: BGH entscheidet zu AktionÀrs-Forderungen

13.11.2025 - 05:00:19 | dpa.de

Im Wirecard-Skandal haben AktionÀre und GlÀubiger des einstigen Börsen-Stars Milliarden verloren. Aber wer bekommt noch Geld aus der Insolvenzmasse? Die Frage liegt in Karlsruhe.

Zehntausende AktionÀre fordern von Wirecard Schadenersatz. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Zehntausende AktionÀre fordern von Wirecard Schadenersatz. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa

Mehr als fĂŒnf Jahre nach der Pleite des Skandal-Konzerns Wirecard hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Forderungen von AktionĂ€ren im Insolvenzverfahren des Finanzdienstleisters beschĂ€ftigt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob geschĂ€digte AktionĂ€re als einfache GlĂ€ubiger Geld aus der Insolvenzmasse fordern können. Heute will das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkĂŒnden.

In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Sie wirft dem Konzern vor, ĂŒber Jahre ein nicht existentes GeschĂ€ftsmodell vorgetĂ€uscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. HĂ€tten Anleger die Wahrheit gewusst, hĂ€tten sie keine Aktien gekauft, argumentiert die Investmentfirma. Sie hĂ€tten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens.

Welche AnsprĂŒche haben Vorrang?

Union Investment hat daher AnsprĂŒche in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch Insolvenzverwalter Michael JaffĂ© bestreitet die Forderungen. Er hĂ€lt die Forderungen von GlĂ€ubigern bei der Verteilung der Insolvenzmasse fĂŒr vorrangig. Denn: Wirecard schuldet unter anderem kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld.

AktionĂ€re hingegen haben zwar Kursverluste erlitten, dem Konzern aber weder Geld geliehen noch sonstige Leistungen erbracht, fĂŒr die Wirecard ihnen noch eine Zahlung schuldig wĂ€re. WĂ€ren ihre AnsprĂŒche gleichrangig, bekĂ€men die ĂŒbrigen GlĂ€ubiger sehr viel weniger Geld. Laut Insolvenzverwalter JaffĂ© sind die AktionĂ€re nur zu berĂŒcksichtigen, falls am Ende des Insolvenzverfahrens noch Geld ĂŒbrig bliebe - wonach es aber nicht aussieht.

Milliarden-Forderungen im Insolvenzverfahren

Laut BGH haben etwa 50.000 Wirecard-AktionÀre Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-GlÀubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse betrÀgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die GlÀubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

Nachdem sie am Landgericht MĂŒnchen zunĂ€chst abgewiesen wurde, hatte die Klage von Union Investment auf Feststellung ihrer Forderungen zuletzt Erfolg. Das Oberlandesgericht MĂŒnchen entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass AktionĂ€re ihre AnsprĂŒche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Nun sind die Blicke gespannt nach Karlsruhe gerichtet: Sieht das der BGH auch so? (Az. IX ZR 127/24)

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