Immobilienförderung: BEG-Regeln seit 21. Juli deutlich verschÀrft
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat die Förderlandschaft fĂŒr Immobilienbesitzer krĂ€ftig durchgerĂŒttelt. Seit dem 21. Juli gelten neue BEG-Richtlinien, ein Gerichtsurteil Ă€ndert die Abschreibungsregeln fĂŒr sanierte Altbauten, und Ende Juli lĂ€uft die Steuerfrist fĂŒr 2025 ab. Ein Ăberblick.
Weniger Geld vom Staat fĂŒr die Heizung
Die Reform der Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) bringt vor allem eine Botschaft: Die Fördersummen sinken. Die maximal anrechenbaren Kosten fĂŒr Heizungstausch und GebĂ€udehĂŒlle wurden auf 28.000 Euro gedeckelt. Und es kommt noch dicker: Ab Februar 2027 kĂŒrzt die Regierung diesen Betrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent. Hinzu kommen einkommensabhÀngige Boni, die in drei Stufen gestaffelt sind:
- Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: 40 Prozent Bonus
- 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent Bonus
- 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent Bonus
In der Spitze sind so bis zu 80 Prozent Förderung drin. Doch FachverbĂ€nde kritisieren die neuen HĂŒrden: Die Absenkung der Fördergrenzen bei MehrfamilienhĂ€usern und die Mindestinvestitionsschwelle von 30.000 Euro treffen vor allem kleinere Vermieter hart.
Gerichtsurteil: Kernsanierte HĂ€user neu bewerten
Das SĂ€chsische Finanzgericht hat Ende April die Regeln fĂŒr die Restnutzungsdauer von Bestandsimmobilien prĂ€zisiert. Der Kern: Nach einer Kernsanierung gilt das Jahr der Fertigstellung als fiktives Baujahr fĂŒr die Abschreibung. Das kann die Steuerlast deutlich senken.
Allerdings: Der EigentĂŒmer muss den Sanierungsumfang detailliert nachweisen. Wer also alte Rechnungen nicht mehr findet, hat ein Problem. Klar stellte das Gericht zudem: Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) taugt nicht fĂŒr die Grundsteuerbewertung.
Vermieter können weiterhin die regulĂ€re AfA von zwei bis drei Prozent nutzen. Finanzierungszinsen und Renovierungskosten bleiben absetzbar. FĂŒr energetische Sanierungen gibt es einen Bonus von bis zu 40.000 Euro â verteilt ĂŒber drei Jahre.
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Fristablauf: Bis 31. Juli SteuererklÀrung abgeben
Immobilienbesitzer sollten den Kalender im Blick haben: Am 31. Juli endet die Frist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025. Wer Handwerker oder Haushaltshilfen beschĂ€ftigt hat, kann krĂ€ftig sparen:
- Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro pro Jahr (20 Prozent der Arbeitskosten)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 Euro pro Jahr
Auch Photovoltaik lohnt sich steuerlich: Anlagen bis 30 kWp Leistung sind von der Einkommensteuer befreit. Das macht Eigenstromlösungen noch attraktiver.
LĂ€nder legen nach: ZuschĂŒsse statt Darlehen
Niedersachsen geht neue Wege: Seit dem 1. Juli gibt es erstmals nicht rĂŒckzahlbare ZuschĂŒsse fĂŒr den Wohnungsbau. Beim Neubau von Mietwohnungen sind bis zu 80 Prozent Förderung möglich â je zur HĂ€lfte als Darlehen und Zuschuss. FĂŒr selbst genutztes Eigentum liegen die HöchstbetrĂ€ge zwischen 140.000 und 180.000 Euro, abhĂ€ngig vom Einkommen.
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Bayern plant fĂŒr 2027 ein Jahresbauprogramm mit 3,6 Milliarden Euro. Davon sind 1,15 Milliarden fĂŒr Mietwohnraum und Konzepte fĂŒr junges Wohnen reserviert. Bewerbungen mĂŒssen bis Mitte Oktober 2026 eingereicht werden.
Projekte stocken, Infrastruktur boomed
Trotz der Fördermittel lĂ€uft nicht alles rund. Das genossenschaftliche Projekt âWagnis-Freisamâ in Freising verschiebt sich wegen ausstehender Förderzusagen auf das FrĂŒhjahr 2027. Andernorts zeigt sich das Gegenteil: Die KfW IPEX-Bank finanziert ein Portfolio von Batterie-GroĂspeichern an elf deutschen Standorten mit ĂŒber 500 Millionen Euro. Ziel ist die bessere Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz.
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