Deutschland, Bayern

Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten

Veröffentlicht am: 18.03.2026 um 12:25 Uhr | dpa.de

In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Verbraucher zusĂ€tzliche Angebote – andere nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist.

  • Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. (Symboldbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
    Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. (Symboldbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
  • Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. (Symboldbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
    Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. (Symboldbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. (Symboldbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. (Symboldbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa

Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich ĂŒber eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dĂŒrfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Rainer Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem «klaren Fall» und machte dem Vertreter der KlĂ€gerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am spĂ€ten Nachmittag verkĂŒndet werden.

In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von «15 Prozent auf Alles» beworben, der allerdings nur ĂŒber die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der VerbraucherschĂŒtzer ist das diskriminierend und verstĂ¶ĂŸt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, Ă€ltere oder jĂŒngere Menschen benachteiligt wĂŒrden, weil sie entsprechende GerĂ€te oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dĂŒrften.

Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur VerfĂŒgung. Er mĂŒsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, FĂ€higkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hĂ€tten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung auf einem Printprodukt.

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