Deutschland, Bayern

Netto darf Rabatte wohl weiter auf App reduzieren

18.03.2026 - 12:30:12 | dpa.de

In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Kunden zusÀtzliche Angebote, andere nicht. Im Rechtsstreit tendiert das Gericht in Richtung Discounter.

  • Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. - Foto: Jens BĂŒttner/dpa
    Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. - Foto: Jens BĂŒttner/dpa
  • Viele LebensmittelhĂ€ndler setzen auf Apps, um Kunden fester an sich zu binden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
    Viele LebensmittelhÀndler setzen auf Apps, um Kunden fester an sich zu binden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusĂ€tzliche Rabatte an. - Foto: Jens BĂŒttner/dpa Viele LebensmittelhĂ€ndler setzen auf Apps, um Kunden fester an sich zu binden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich ĂŒber eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dĂŒrfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem «klaren Fall» und machte dem Vertreter der KlĂ€gerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am spĂ€ten Nachchmittag verkĂŒndet werden.

In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von «15 Prozent auf Alles» beworben, der allerdings nur ĂŒber die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der VerbraucherschĂŒtzer ist das diskriminierend und verstĂ¶ĂŸt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, Ă€ltere oder jĂŒngere Menschen benachteiligt wĂŒrden, weil sie entsprechende GerĂ€te oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dĂŒrften.

Gericht: Keine Diskriminierung erkennbar

Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur VerfĂŒgung. Er mĂŒsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, FĂ€higkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Eine Diskriminierung sei nicht zu erkennen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hĂ€tten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit der Werbung auf einem Printprodukt.

Der Verbraucherzentrale hĂ€lt das nicht fĂŒr gerecht. «Der Verbraucheralltag ist teuer genug», sagte vzbv-VorstĂ€ndin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Menschen, die keine Apps nutzen, dĂŒrften nicht ausgeschlossen werden.

Umfrage: 41 Prozent befĂŒrworten exklusive Rabatte

Netto wollte sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren Ă€ußern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklĂ€rte, grundsĂ€tzlich gelte fĂŒr alle Kunden derselbe Preis. Apps seien fĂŒr viele HĂ€ndler ein Instrument, Kunden besser kennenzulernen und genauer auf BedĂŒrfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise. 

Die VerbraucherschĂŒtzer gehen auch gegen andere HĂ€ndler vor. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunĂ€chst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es. FĂŒr Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.

FĂŒr HĂ€ndler und Kunden sind die Apps eine Art TauschgeschĂ€ft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die HĂ€ndler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Rabatte in Apps betrifft, sind die Verbraucher gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgefĂŒhrten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.

Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps

Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine HĂ€ndler-App, am hĂ€ufigsten die von Lidl und Rewe. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48 Prozent kaufen deshalb andere Produkte als ursprĂŒnglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das GeschĂ€ft. «Die HĂ€ndler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spĂŒrbar», sagt NIQ-Marktforscher David Georgi.

Die Apps standen zuletzt mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Bereits im September scheiterten VerbraucherschĂŒtzer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos. Verbraucher zahlten mit ihren Daten. Der vzbv will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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