Bundesfinanzhof, Grundsteuer-Urteil

Bundesfinanzhof rechnet mit Grundsteuer-Urteil bis zum Sommer

27.02.2024 - 16:12:11

In den Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der Bundesfinanzhof bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fÀllen.

"Ich wage hier die Prognose, dass wir bis zur Sommerpause eine Entscheidung haben", sagte BFH-PrÀsident Hans-Josef Thesling am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz des höchsten deutschen Finanzgerichts.

Der Bund hat die Grundsteuererhebung auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Bislang berechnen die FinanzĂ€mter den Wert einer Immobilie auf Grundlage zum Teil jahrzehntealter Daten. Ab 2025 gilt eine neue Berechnung, die nach EinschĂ€tzung der Kritiker fĂŒr viele Hausbesitzer teurer werden wird. Eine Studie des Verfassungsrechtlers Greor Kirchhoff im Auftrag des Bunds der Steuerzahler und des EigentĂŒmerverbands Haus und Grund kam zu dem Schluss, dass die Neuregelung verfassungswidrig sein könnte. BFH-PrĂ€sident Thesling sagte, dass auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erhebliche Zweifel an der Neuregelung geĂ€ußert und die FĂ€lle daher dem BFH vorgelegt habe. Manche BundeslĂ€nder - darunter Bayern - weichen jedoch von dem sogenannten "Bundesmodell" ab.

Eine Tendenz des BFH ließ Thesling nicht erkennen. Mit Entscheidungen zu den beiden FĂ€llen aus Rheinland-Pfalz könnte nach Angaben eines Sprechers im Mai oder Juni zu rechnen sein.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte zwei Antragstellern in einem Eilverfahren recht gegeben und die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt. Es ließ "wegen der grundsĂ€tzlichen Bedeutung" der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - aufgrund der Abweichung von einem Urteil des SĂ€chsischen Finanzgerichts - die Beschwerde zum Bundesfinanzhof in MĂŒnchen zu.

Die Richter in Rheinland-Pfalz hatten grundsĂ€tzliche Zweifel an Bewertungsregeln fĂŒr die neue Grundsteuer geĂ€ußert. Das Gericht bezweifelte, dass die entscheidend in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmĂ€ĂŸig zustande gekommen sind. Zudem kritisierte es, dass Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit hĂ€tten, einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert ihres GrundstĂŒcks nachweisen zu können.

@ dpa.de