In einem Musterverfahren gegen Mercedes-Benz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat das Oberlandesgericht Stuttgart den KlÀgern teilweise recht gegeben.
Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Demnach enthielten die streitgegenstÀndlichen Euro-6- und Euro-5-Fahrzeuge jeweils "unzulÀssige Abschalteinrichtungen". Zudem hÀtten Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers in Bezug auf Euro-6-Fahrzeuge "bedingt vorsÀtzlich" gehandelt.
Konkret habe der zustĂ€ndige Senat in Ăbereinstimmung mit den RĂŒckrufbescheiden des KBA festgestellt, dass in den streitgegenstĂ€ndlichen Euro-6-Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten "Strategie A in vergleichbarer AusprĂ€gung" enthalten sei, welche auch als "Bit 13" bezeichnet werde.
In den Fahrzeugen der Euro-5-Modelle sei zudem - so auch das KBA in seinen RĂŒckrufbescheiden - zum Zeitpunkt deren Inverkehrgabe nach den Feststellungen des Senats eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten KĂŒhlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) enthalten.
Der Senat habe auĂerdem festgestellt, dass Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers es bis zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der streitgegenstĂ€ndlichen Euro-6-Fahrzeuge "zumindest billigend in Kauf genommen" hĂ€tten, dass es sich bei der "Strategie A in vergleichbarer AusprĂ€gung" um eine "unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung" handele, so das OLG. Soweit die Klage darĂŒber hinaus auf weitere Feststellungen zu einem vorsĂ€tzlichen Handeln der Musterbeklagten gerichtet war, wies der Senat die Klage ab.
Gleichfalls abgewiesen wurde die Klage, soweit der MusterklÀger die Feststellung begehrte, Mitglieder des Vorstandes von Mercedes-Benz hÀtten den Einsatz der festgestellten unzulÀssigen Abschalteinrichtungen angeordnet oder gebilligt.
Der klagende Verband habe "keine tatsĂ€chlichen Anhaltspunkte vorgetragen", hieĂ es. Der Senat habe die Behauptung daher als "Vortrag ins Blaue hinein" nicht berĂŒcksichtigt.
KlÀger in dem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er begehrte im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von ihm als unzulÀssig behaupteter Abschalteinrichtungen in einigen Fahrzeugen.
Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen AnsprĂŒchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschlieĂen. In dem Verfahren vor dem OLG, welches bereits im Juli 2022 begann, hatten sich bis Anfang Januar 2022 insgesamt 2.476 Verbraucher im Klageregister angemeldet. In dem Verfahren zum Abgasskandal ging es um tatsĂ€chliche oder rechtliche Voraussetzungen fĂŒr SchadensersatzansprĂŒche von Verbrauchern, die eines der betroffenen Fahrzeug-Modelle erworben haben. Das Musterfeststellungsurteil ist allerdings noch nicht rechtskrĂ€ftig. Beiden Parteien steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen ist.
Sollte das Urteil rechtskrĂ€ftig werden, mĂŒssten die betroffenen Verbraucher im nĂ€chsten Schritt ihr Recht auf Schadenersatz noch selbst durchsetzen.