Justizministerin Hubig: Dobrindt muss BegrĂŒndung fĂŒr ZurĂŒckweisungen liefern
12.06.2025 - 07:54:00"FĂŒr mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte BegrĂŒndung nachliefern", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es werde sehr schwer sein, eine BegrĂŒndung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel 72 genĂŒge.
Das Gericht habe seine Entscheidungen sehr ausfĂŒhrlich und genau begrĂŒndet. "Dessen ungeachtet haben diese Entscheidungen eine Bindungswirkung eben nur in Bezug auf die konkret behandelten drei EinzelfĂ€lle", sagte Hubig. Es sei auch nicht völlig ausgeschlossen, dass andere Gerichte in anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen gelangten. "Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natĂŒrlich werden wir dann auch darĂŒber sprechen, ob man mit Blick darauf an den ZurĂŒckweisungen von Asylsuchenden festhalten kann."
Merz hĂ€lt an ZurĂŒckweisungen fest
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte vergangene Woche in einer Eilentscheidung festgestellt, die ZurĂŒckweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine KlĂ€rung, welcher EU-Staat fĂŒr einen Asylantrag der Betroffenen zustĂ€ndig sei, dĂŒrften sie nicht abgewiesen werden.
Dobrindt sagte, das Verwaltungsgericht habe angemerkt, dass die BegrĂŒndung fĂŒr die Anwendung von Artikel 72 - einer Ausnahmeregel im EuropĂ€ischen Recht - nicht ausreichend sei. "Wir werden eine ausreichende BegrĂŒndung liefern, aber darĂŒber sollte der EuropĂ€ische Gerichtshof entscheiden", sagte er vergangene Woche der Funke-Mediengruppe.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklĂ€rte zuletzt, er halte an der ZurĂŒckweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Gerichtsentscheidung fest.

