Insolvenzamtsträgergesetz: BMJV plant zentrale Zulassung und neue Berufskammer
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 24. Juli 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (InsAG-E) veröffentlicht.
Wie der Fachdienst nwb.de in einem Bericht vom 26. Oktober 2026 aufgriff, zielt die Initiative auf eine grundlegende Neuordnung und bundesweite Vereinheitlichung der beruflichen Anforderungen und Aufsichtsstrukturen für diesen Berufsstand ab.
Zielsetzung: Einheitliche Standards für Verwalter und Beauftragte
Bislang existieren für die Berufsausübung in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren teils zersplitterte Vorgaben. Der Referentenentwurf des BMJV setzt hier an und verfolgt das Ziel, eine bundesweit einheitliche Regelung für Insolvenzverwalter, Sachwalter sowie Restrukturierungsbeauftragte zu etablieren.
Durch die gesetzliche Fixierung von Qualitäts-, Zulassungs- und Ausübungsstandards soll die Transparenz in Verfahren gestärkt und das Vertrauen von Gläubigern, Schuldnern und Gerichten in die handelnden Akteure gesichert werden. Die Neuregelung erfasst dabei nicht nur klassische Insolvenzverfahren, sondern bindet auch die Akteure moderner Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ein.
Kernstück Insolvenzamtsträgergesetz und flankierende Änderungen
Den Kern des Vorhabens bildet das neue Insolvenzamtsträgergesetz (InsAG). Dieses Stammgesetz soll das Berufsbild und die rechtlichen Pflichten der betroffenen Amtsträger eigenständig definieren.
Der Referentenentwurf des BMJV will die Zulassung von Insolvenzverwaltern, Sachwaltern und Restrukturierungsbeauftragten künftig zentral bündeln und eine Berufskammer mit gesetzlicher Mitgliedschaft errichten. Wer heute Mandate führt, sollte die geplanten Anforderungen kennen, bevor sie gelten. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in klaren Schritten durch Zulassung, Kammerpflichten und die flankierenden Gesetzesänderungen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Um das neue Regelwerk in das bestehende Wirtschafts- und Berufsrecht einzupassen, sieht der Entwurf des Ministeriums umfangreiche Anpassungen in weiteren Gesetzen vor. Betroffen sind insbesondere:
- die Insolvenzordnung (InsO) und das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO),
- das Steuerberatungsgesetz (StBerG),
- das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) sowie
- die Gewerbeordnung (GewO).
Durch diese Verzahnung sollen bestehende Schnittstellen zwischen insolvenzrechtlicher Praxis, berufsrechtlichen Vorgaben benachbarter Freiberufler und gewerberechtlichen Bestimmungen harmonisiert werden.
Zentrale Zulassungsstelle und neue Berufskammer
Zu den strukturell bedeutendsten Elementen des Entwurfs gehören institutionelle Neuerungen bei der Berufsaufsicht und Registrierung. Vorgesehen ist eine zentrale Zulassung der Amtsträger, die künftig über eine zentrale Stelle abgewickelt werden soll. Damit soll die bisherige Praxis abgelöst werden, bei der Qualifikationsprüfungen und Vorauswahlen weitgehend dezentral und einzelfallbezogen über die jeweiligen Insolvenzgerichte gesteuert wurden.
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Darüber hinaus plant das Ministerium die Errichtung einer neu zu gründenden Berufskammer. Für die betroffenen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragten soll in dieser Kammer eine gesetzliche Mitgliedschaft gelten. Damit folgt der Entwurf dem Vorbild anderer Freiberufe wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, indem berufsständische Selbstverwaltung und disziplinarische Aufsicht unter einem institutionalisierten Dach zusammengeführt werden.
