JubilÀumsprÀmien, Nachzahlungen

JubilÀumsprÀmien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen

Veröffentlicht am: 29.05.2026 um 19:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verpflichtet Volkswagen zur vollen Auszahlung von JubilÀumsprÀmien an langjÀhrige BeschÀftigte.

JubilÀumsprÀmien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen Illustration mit AI erstellt.
JubilÀumsprÀmien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen Illustration mit AI erstellt.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover hat Volkswagen dazu verurteilt, langjÀhrigen Mitarbeitern die vollen JubilÀumsprÀmien auszuzahlen. Die Entscheidung vom heutigen Freitag betrifft BeschÀftigte, die am 1. Januar 2025 ihr 25- oder 35-jÀhriges DienstjubilÀum feierten.

Streit um Berechnungsmethode

Im Kern geht es um eine Änderung der Berechnungsgrundlage fĂŒr TreueprĂ€mien bei VW. Bislang erhielten Mitarbeiter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1,45 MonatsgehĂ€lter, nach 35 Jahren sogar 2,9 MonatsgehĂ€lter. Eine neue Regelung ersetzte diese gehaltsabhĂ€ngige Berechnung durch Pauschalzahlungen – 6.000 Euro fĂŒr 25 Jahre, 12.000 Euro fĂŒr 35 Jahre.

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Das Gericht bestĂ€tigte nun ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig aus September 2025. Die Reduzierung der PrĂ€mien sei fĂŒr die betroffenen Mitarbeiter nicht zulĂ€ssig gewesen, so die Richter. VW muss die Differenz zwischen den neuen PauschalbetrĂ€gen und den höheren Summen aus der alten Regelung nachzahlen.

RĂŒckforderungen in Millionenhöhe

Der Konflikt weitet sich aus. VW verlangt auch von Mitarbeitern Geld zurĂŒck, deren JubilĂ€en zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lagen. In mehreren FĂ€llen forderte der Konzern ĂŒber 10.000 Euro von einzelnen BeschĂ€ftigten.

Grundlage dieser RĂŒckforderungen ist ein Tarifvertrag vom 21. Januar 2025, der die niedrigeren Pauschalzahlungen festschrieb. Die IG Metall unterstĂŒtzt derzeit KlĂ€ger bei ihren juristischen Auseinandersetzungen gegen diese RĂŒckzahlungsansprĂŒche.

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Noch nicht rechtskrÀftig

Das Urteil des LAG ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Volkswagen kann weitere rechtliche Schritte einlegen. Die heutige Entscheidung beendet die Auseinandersetzungen um die JubilĂ€umszahlungen jedoch nicht. Weitere Verfahren mit Ă€hnlichen Klagen sind anhĂ€ngig – die nĂ€chsten Verhandlungen sind fĂŒr Mitte Juni 2026 angesetzt.

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