Kalk-Mitte, Erhaltungssatzung

Kalk-Mitte: Neue Erhaltungssatzung soll Bewohner vor Verdrängung schützen

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Stadtrat verabschiedete ein Konzept zur Quartiersentwicklung und beschloss eine Satzung, die Umbauten in Kalk-Mitte genehmigungspflichtig macht.

Köln beschließt neue Leitlinien für Bestandsquartiere und Schutz in Kalk-Mitte
Ein ruhiger Wohnstraßenzug in einem Kölner Stadtteil mit traditioneller Architektur und Baumbestand bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Rat der Stadt Köln hat das städtebauliche Entwicklungskonzept „Köln-Katalog Bestand“ verabschiedet und eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk-Mitte beschlossen. Dies geht aus Berichten von stadt-koeln.de und Radio Köln vom 9. Oktober 2026 hervor. Die städtischen Beschlüsse zielen darauf ab, bestehende Wohnquartiere planerisch weiterzuentwickeln und die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen.

Leitlinien für die Bestands- und Innenentwicklung

Der beschlossene „Köln-Katalog Bestand“ ergänzt den bereits existierenden „Köln-Katalog“, der ursprünglich für Neubauquartiere geschaffen wurde. Mit dem neuen Regelwerk verlagert die Kölner Stadtplanung den Schwerpunkt auf die Bestands- und Innenentwicklung gewachsener Stadtteile. Der Beigeordnete Andree Haack bezeichnete das städtebauliche Konzept als Orientierungsrahmen für Bestandsquartiere.

Das Werk definiert insgesamt fünf Qualitäten, die bei künftigen Projekten maßgeblich sein sollen: Bauweise, Nutzungsmischung, Grün & Klima, Mobilität sowie der Veedelscharakter. Diese Schwerpunkte werden durch 18 Strategien und 6 konkrete Anwendungsbeispiele unterfüttert.

Auf planerischer Ebene ist der „Köln-Katalog Bestand“ künftig frühzeitig gemäß Paragraf 1 Absatz 6 Nummer 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) in die städtebaulichen Abwägungen einzubeziehen.

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Schutz vor Verdrängung im Stadtteil Kalk

Neben dem Entwicklungskonzept brachte der Stadtrat eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet „Kalk Mitte“ auf den Weg. Der Geltungsbereich ist nahezu deckungsgleich mit dem Stadtteil Kalk und umfasst die Wohnquartiere nördlich und südlich der Kalker Hauptstraße.

Sobald die Satzung durch die Veröffentlichung im Kölner Amtsblatt offiziell rechtsgültig wird, ist sie nach dem Severinsviertel, Mülheim Süd-West und Ehrenfeld Ost die vierte Soziale Erhaltungssatzung im Kölner Stadtgebiet.

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Mit dem Inkrafttreten der Satzung stehen der Rückbau, bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen baulicher Anlagen in Kalk-Mitte unter Genehmigungsvorbehalt. Die Maßnahme soll verhindern, dass preiswerter Mietwohnraum durch Luxussanierungen verteuert, Wohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt oder durch teure Neubauten nach einem Gebäudeabriss ersetzt wird.

Oberbürgermeister Torsten Burmester erklärte im Zusammenhang mit dem Beschluss, Köln müsse bezahlbar bleiben. Viele Bewohnerinnen und Bewohner lebten seit Jahrzehnten in Kalk-Mitte und verdienten Schutz vor Verdrängung. Einen individuellen Mieterschutz garantiert das Instrument der Satzung jedoch nicht: Mietpreissteigerungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben weiterhin möglich.

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