Merz, ZurĂŒckweisung

Merz hĂ€lt an ZurĂŒckweisung Asylsuchender fest

03.06.2025 - 12:15:26 | dpa.de

Kanzler Friedrich Merz hĂ€lt an der ZurĂŒckweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt wurde.

Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die SpielrĂ€ume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen StĂ€dte- und Gemeindebundes in Berlin. "Aber die SpielrĂ€ume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor ZurĂŒckweisungen vornehmen können."

"Wir werden das selbstverstĂ€ndlich im Rahmen des bestehenden europĂ€ischen Rechts tun", sagte Merz. "Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schĂŒtzen und die StĂ€dte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren." Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverĂ€ndert stellen. Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europĂ€ischen Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europĂ€ischen Regeln deutlich verbessert habe, "werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten mĂŒssen".

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfĂŒgt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurĂŒckzuweisen - allerdings mit Ausnahmen, etwa fĂŒr Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die ZurĂŒckweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine KlĂ€rung, welcher EU-Staat fĂŒr einen Asylantrag der Betroffenen zustĂ€ndig sei, dĂŒrften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurĂŒckgeschickt worden.

Dobrindt: ZurĂŒckweisungen wegen Überforderung

Dobrindt sagte in Berlin: "Wir sind der Überzeugung, dass das, was wir tun, dass diese ZurĂŒckweisungen, dass die im Einklang mit dem Recht sind." Dabei berief er sich erneut auf Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht. Dobrindt sagte, es gebe durch irregulĂ€re Migration eine Überforderung bei der IntegrationsfĂ€higkeit, in den Kitas, den Schulen bis zum Gesundheitswesen. Dies könne man vor Gericht gegebenenfalls ausfĂŒhrlich nachweisen und damit auch die ZurĂŒckweisungen von Asylsuchenden begrĂŒnden.

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