Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht
19.02.2025 - 14:30:57 | presseportal.de"Wir begrüßen, dass der BGH unser Rechtsverständnis teilt und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben hat", so Dirk Lohmann, Head of Legal Department bei EOS in Deutschland. "Der Gläubiger kann sich die durch Beauftragung eines Inkassounternehmens angefallenen Kosten in Form der Inkassovergütung vom Schuldner erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem beauftragten Inkassodienstleister um ein konzernverbundenes Unternehmen handelt, wie der BGH heute bestätigt hat."
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Tel.: 040 2850 1222
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