Karlsruhe, MĂ€rz

Karlsruhe urteilt im MÀrz zum SolidaritÀtszuschlag

26.02.2025 - 11:07:43

Das Bundesverfassungsgericht will am 26. MĂ€rz sein Urteil zum SolidaritĂ€tszuschlag verkĂŒnden.

Konkret entscheidet der Zweite Senat in Karlsruhe ĂŒber eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern. Sie meinen, der ursprĂŒnglich mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begrĂŒndete SolidaritĂ€tszuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Zudem kritisieren sie, dass Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt wĂŒrden. Im November hatte das Gericht mĂŒndlich in Karlsruhe verhandelt. (Az. 2 BvR 1505/20)

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie KapitalertrĂ€ge erhoben und betrĂ€gt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Seit 2021 mĂŒssen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen. FĂŒr 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des "Gesetzes zur RĂŒckfĂŒhrung des SolidaritĂ€tszuschlags 1995" abgeschafft.

Sollte das Gericht den Zuschlag fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€ren, wĂŒrde das wohl die nĂ€chste Bundesregierung vor eine weitere große Herausforderung stellen. Denn fĂŒr dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant - die dann wegfallen könnten. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem SolidaritĂ€tszuschlag der vergangenen Jahre zurĂŒckzahlen muss. Das wĂ€ren dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.

@ dpa.de