Karlsruhe, SolidaritÀtszuschlag

Karlsruhe verhandelt im November zu SolidaritÀtszuschlag

26.09.2024 - 11:24:18

Das Bundesverfassungsgericht will sich am 12. November in einer mĂŒndlichen Verhandlung mit dem SolidaritĂ€tszuschlag beschĂ€ftigen.

Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat werde zu einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde gegen den 1995 eingefĂŒhrten SolidaritĂ€tszuschlag verhandeln, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Ein Urteil fĂ€llt in der Regel erst einige Monate spĂ€ter.

Nach Ansicht der BeschwerdefĂŒhrer ist die Weitererhebung des SolidaritĂ€tszuschlags seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Dezember 2019 verfassungswidrig. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen durch das Gesetz zur RĂŒckfĂŒhrung des SolidaritĂ€tszuschlags ungleich behandelt wĂŒrden. Mit dem Gesetz hatte die damalige große Koalition 2019 beschlossen, dass nur noch Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen mĂŒssen. Die ĂŒbrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben.

Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter könnte große Auswirkungen fĂŒr den Bundeshaushalt haben. Denn die Bundesregierung hat fĂŒr das kommende Jahr Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, wĂŒrde das ein Loch in den Etat fĂŒr 2025 reißen. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem SolidaritĂ€tszuschlag der vergangenen Jahre zurĂŒckzahlen mĂŒsste. Das wĂ€ren dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.

@ dpa.de