Kartellbehörde prüft 21.000 Verstöße gegen 12-Uhr-Regelung
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 09:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Hamburger Kartellbehörde hat Prüfverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung eingeleitet. Grundlage sind Datensätze des Bundeskartellamts, das den regionalen Behörden umfangreiche Auswertungen übermittelt hat.
Hunderte Verdachtsfälle in Norddeutschland
Die Hamburger Behörde prüft eine nicht näher bezifferte Anzahl von Verdachtsfällen. Im Fokus: die Einhaltung der Meldefristen für Preisänderungen an die Markttransparenzstelle. Bei nachgewiesenen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
In Schleswig-Holstein laufen die Ermittlungen bereits seit dem 4. August. Dort stehen mehr als 21.000 Verdachtsfälle im Visier der Behörden – jede Kraftstoffart wird als separater potenzieller Verstoß gewertet. Hintergrund sind erhebliche Preissteigerungen an den Zapfsäulen, die auf internationale Spannungen und die Blockade der Straße von Hormus zurückgehen. Im Juli stiegen die Durchschnittspreise für Benzin um 13,7 Cent pro Liter, Diesel verteuerte sich sogar um 26,8 Cent.
Bundeskartellamt nimmt Raffinerien ins Visier
Parallel zu den Tankstellen-Kontrollen läuft ein Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland. Die Behörde prüft die Preisbildung auf der Raffineriestufe – erste Antworten der Unternehmen sind bereits eingegangen.
Die Kartellbehörden prüfen derzeit tausende Verdachtsfälle gegen die 12-Uhr-Regel – allein in Schleswig-Holstein sind es über 21.000. Wer jetzt nicht seine Meldeabläufe überprüft, riskiert Bußgelder bis 100.000 Euro pro Verstoß. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wie Sie die Regel sicher einhalten und Preisänderungen korrekt melden. Jetzt kostenlosen Compliance-Leitfaden sichern
Einen Versuch der Raffinerien, die Auskunftspflicht gerichtlich auszusetzen, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt. Die Betreiber müssen die geforderten Daten nun vorlegen.
Die statistischen Auswertungen zeigen, warum die 12-Uhr-Regelung so wichtig ist: Rund 88 Prozent der registrierten Abweichungen treten zwischen 11:50 und 12:10 Uhr auf. Nur 3,5 Prozent der Verstöße liegen mehr als eine Stunde von der Meldezeit entfernt.
Juristischer Rahmen und Preiskampf
Während die Ermittlungen gegen Raffinerien laufen, rückt auch die Geschäftsleiterhaftung in den Fokus: Der EuGH verhandelt über Regress bei Kartellbußgeldern. Wer als Verantwortlicher jetzt keine klaren Compliance-Prozesse etabliert, setzt sich persönlich Risiken aus. Dieser Report liefert Ihnen die wichtigsten Handlungsempfehlungen zur Haftungsminimierung. Leitfaden zur Haftungsminimierung jetzt anfordern
Die Ermittlungen laufen in einem Umfeld, in dem auch die Haftung von Geschäftsleitern neu bewertet wird. Der Europäische Gerichtshof verhandelte am 17. Juni über Regressansprüche gegen Geschäftsführer bei Kartellbußgeldern. Ein Urteil wird für Anfang 2027 erwartet.
Das Bundeskartellamt betont, dass das Kartellrecht kein Instrument zur staatlichen Preisregulierung sei. Im Fokus stehe die Sicherstellung fairen Wettbewerbs. Während Verbraucherschützer die Preisentwicklung scharf kritisieren, bleiben regionale Unterschiede bestehen: Kraftstoff war Anfang August in Bayern teilweise bis zu 8 Cent günstiger als in Sachsen-Anhalt oder Bremen.
