Kartenführerscheine 2002 bis 2004: Umtauschfrist endet am 19. Januar 2027
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deInhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden, müssen ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Dieser Schritt ist erforderlich, um die formale Gültigkeit des Dokuments zu wahren. Die Pflicht betrifft Millionen Autofahrer in ganz Deutschland, wobei das Datum der Ausstellung und nicht das Prüfungsjahr maßgeblich ist.
Behörden raten zu frühzeitiger Antragstellung
Mehrere Kommunen und Fahrerlaubnisbehörden weisen bereits auf die herannahende Frist hin und warnen vor Kapazitätsengpässen. Das Landratsamt Cham rät Betroffenen, den Behördengang nicht aufzuschieben.
Auch im Kreis Offenbach empfiehlt die zuständige Führerscheinstelle angesichts drohender langer Wartezeiten ausdrücklich, den Antrag nicht bis zum Ende der Frist am 19. Januar 2027 hinauszuzögern. Betroffene finden dort Informationen unter kreis-offenbach.de/Führerschein-Umtausch. Das relevante Datum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a vermerkt.
Die Stadt Landshut stellt klar, dass Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 ab dem Stichtag ihre formale Gültigkeit verlieren, die eigentliche Fahrberechtigung jedoch bestehen bleibt. Für Bürgerinnen und Bürger vor Ort steht eine Online-Terminvereinbarung unter landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung sowie die digitale Antragstellung unter landshut.de/fuehrerscheinumtausch zur Verfügung.
Gültigkeit, Dokumente und anfallende Kosten
Wer nach dem 19. Januar 2027 mit einem nicht umgetauschten Führerschein dieser Jahrgänge unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Verkehrskontrolle kann in einem solchen Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig werden.
Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellung zwischen 2002 und 2004 besitzt, muss bis zum 19. Januar 2027 umtauschen — sonst wird bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig, und Mietwagenanbieter akzeptieren das Dokument nicht mehr. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie den Termin rechtzeitig bekommen. Kostenlosen Umtausch-Leitfaden jetzt anfordern
Überdies akzeptieren Mietwagenanbieter wie Sixt oder ShareNow abgelaufene Führerscheindokumente nicht mehr. Zudem wird empfohlen, während der eigentlichen Umtauschphase Fahrten ins Ausland nach Möglichkeit zu vermeiden.
Für das behördliche Verfahren sind ein Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein sowie ein nicht-digitales, biometrisches Passfoto vorzulegen. Eine erneute Fahrprüfung oder eine Gesundheitsuntersuchung ist für den regulären Umtausch nicht vorgesehen.
Die Kosten für das neue Dokument bewegen sich je nach Ort zwischen 25 und etwas über 30 Euro. Nach Angaben der deutschen Regierung beträgt die reguläre Gebühr etwa 25 Euro; für das erforderliche Passfoto können zusätzliche Kosten entstehen.
Gesetzlicher Stufenplan bis 2033
Vom Stichtag am 19. Januar 2027 ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für diese Altersgruppe gilt unabhängig davon, ob noch ein Papier- oder bereits ein Kartenführerschein vorliegt, eine Frist bis zum 19. Januar 2033. Grundsätzlich müssen sämtliche Führerscheine, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise bis 2033 umgetauscht werden.
Viele Fahrerlaubnisbehörden warnen bereits vor Kapazitätsengpässen — wer den Antrag bis kurz vor dem 19. Januar 2027 liegen lässt, riskiert lange Wartezeiten. Dieser Leitfaden liefert Ihnen eine klare Termin- und Antragsstrategie sowie eine Übersicht der Dokumente und Kosten, damit Ihr neuer Schein rechtzeitig vorliegt. Schritt-für-Schritt-Plan jetzt sichern
Für spätere Ausstellungsjahre gelten folgende Termine:
- Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- Ausstellungszeitraum 1. Januar 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Parallel dazu schreitet die Digitalisierung voran: Ein digitaler Führerschein soll Ende 2026 über die i-Kfz-App und Anfang 2027 im Rahmen der EUDI Wallet verfügbar werden. Ein EU-weit anerkannter mobiler Führerschein wird bis Ende 2030 angestrebt.
