Kassenbon-Reform: Papierbelegpflicht ab Januar 2028 abgeschafft
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem Gesetzentwurf vom 26. Juli 2026 sieht das Bundesfinanzministerium eine grundlegende Reform der Belegausgabepflicht im deutschen Einzelhandel vor. Die bisherige Verpflichtung, bei jedem Kaufvorgang automatisch einen Papierbeleg auszuhändigen, soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. Geplant ist stattdessen ein digitaler Standard, bei dem Belege primär elektronisch über einen QR-Code auf dem Kassendisplay bereitgestellt werden.
Umstellung auf digitale Belegführung und QR-Codes
Der Fokus der geplanten Gesetzgebung liegt auf der Digitalisierung des Kassiervorgangs und der Reduzierung von Papiermüll. Unternehmen sollen laut dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums dazu übergehen, den Beleg in elektronischer Form anzuzeigen. Kunden haben dann die Möglichkeit, diesen durch das Scannen eines QR-Codes direkt vom Display der Kasse digital zu empfangen.
Trotz der geplanten Umstellung auf digitale Standards bleibt der Anspruch der Verbraucher auf einen physischen Nachweis bestehen. Demnach sollen Kunden weiterhin das Recht haben, auf ausdrücklichen Wunsch einen Kassenbon in Papierform zu erhalten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch Käufer ohne entsprechendes technisches Endgerät oder Scan-Möglichkeit einen Beleg mitnehmen können.
Neue Umsatzgrenzen und technische Anforderungen
Die Reform sieht zudem verschärfte Anforderungen für die technische Ausstattung von Betrieben vor. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro erzielen, müssen ab dem Jahr 2028 verpflichtend elektronische Registrierkassen nutzen. Damit wird die technologische Grundlage geschaffen, um die digitale Belegpflicht flächendeckend umzusetzen.
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Gleichzeitig sind im Entwurf des Bundesfinanzministeriums gezielte Erleichterungen für kleinere Betriebe und Direktvermarkter vorgesehen. Für Wochenmarktstände sowie kleine Ab-Hof-Verkaufsstellen soll die Registrierkassenpflicht entfallen, da eine strikte Umsetzung in diesen Bereichen als unverhältnismäßig eingestuft wird. Die genauen Kriterien und Details für diese Ausnahmeregelungen sollen in einer noch zu erarbeitenden Rechtsverordnung festgelegt werden.
Einbettung in den Aktionsplan gegen Steuerkriminalität
Der aktuelle Vorstoß zur Reform der Kassenpflicht ist Teil einer größeren Strategie der Bundesregierung. Er ist im Aktionsplan gegen Steuerkriminalität verankert, der am 16. Juli 2026 offiziell vorgestellt wurde. Durch die verpflichtende Nutzung elektronischer Kassen in umsatzstärkeren Unternehmen und die digitale Dokumentation verspricht sich die Finanzverwaltung eine transparentere Erfassung von Geschäftsvorfällen und eine effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Bargeldsektor.
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Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, moderne technologische Lösungen mit den Anforderungen der Steueraufsicht zu verknüpfen, während gleichzeitig bürokratische Lasten durch den Wegfall der automatischen Papierbelegausgabe reduziert werden sollen. In den kommenden Monaten werden die konkreten Verordnungen erwartet, die insbesondere die Ausnahmen für Kleinstbetriebe präzisieren.
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