Kassenleistungen: Homöopathie und Anthroposophie ab sofort gestrichen
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 09:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt sofort in Kraft. Die Reform streicht zahlreiche alternative Heilmethoden – Homöopathie und Anthroposophie sind ab sofort keine Kassenleistung mehr. Die Osteopathie bleibt dagegen als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen vorerst erhalten.
Wer zahlt was?
Versicherte müssen aber tiefer in die Tasche greifen. Die Zuschüsse für osteopathische Behandlungen liegen 2026 zwischen 40 und 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung: eine ärztliche Bescheinigung vor Therapiebeginn. Die Therapeuten selbst müssen strenge Qualifikationen nachweisen – meist eine rund 1.350-stündige Ausbildung plus Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband.
Ab 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Hilfsmittel um 50 Prozent. Statt bisher 5 bis 10 Euro werden dann 7,50 bis 15 Euro fällig.
Millionen Fälle mit Mehrkosten
Bereits 2025 zahlten gesetzlich Versicherte 1,1 Milliarden Euro an Mehrkosten für Hilfsmittel – das betraf rund 7,1 Millionen Fälle. Im Schnitt lagen die Mehrkosten bei 159 Euro pro Versorgung. Besonders teuer: Hörhilfen mit durchschnittlich 1.657 Euro pro Fall.
Marktforscher sehen einen klaren Trend: Trotz vieler mehrkostenfreier Versorgungen steigt die individuelle Belastung bei Zahnmedizin und hochwertigen Einlagen kontinuierlich.
Ab 2027 steigen die Zuzahlungen für Hilfsmittel um 50 Prozent – und viele Kassen kürzen bereits ihre Osteopathie-Zuschüsse. Wer weiterhin von Osteopathie profitieren will, sollte jetzt die richtige Strategie kennen. Dieser kostenlose Report zeigt, welche Kassen noch zahlen und wie Sie den Antrag richtig stellen. Jetzt Report anfordern
Gericht stärkt Osteopathie-Standards
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli 2026 ein wichtiges Urteil gefällt: Ein deutsches Masterdiplom in Osteopathie ist weitgehend gleichwertig mit Schweizer Abschlüssen. Das Gericht rügte formale Hürden bei der Anerkennung ausländischer Diplome und verwies auf das Diskriminierungsverbot.
Ein Haken bleibt: Therapeuten mit deutschen Abschlüssen müssen Ausgleichsmaßnahmen absolvieren, um die volle Erstversorger-Befugnis zu erhalten. Branchenverbände fordern einen grundlegenden Wandel der Anerkennungspraxis – nur so sei eine grenzüberschreitende Patientenversorgung gesichert.
Ärzte warnen vor Überlastung
Homöopathie ist seit Juli 2026 keine Kassenleistung mehr – und die nächste Sparwelle rollt. Ab 2027 zahlen Sie für viele Hilfsmittel und Arzneimittel 50 Prozent mehr. Gerade bei Osteopathie lohnt sich ein genauer Blick: Welche Kassen zahlen noch, und wie sichern Sie sich den maximalen Zuschuss? Der Report liefert die Antworten. Osteopathie-Zuschuss sichern
Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisieren die Reform scharf. Ihre Befürchtung: Die Versorgung wird künftig nach Kassenlage statt nach medizinischem Bedarf gesteuert. Besonders der Wegfall der telefonischen Krankschreibung und geplante Kürzungen in der ambulanten Versorgung ab 2027 könnten die Praxen überlasten.
Das Ziel der Bundesregierung bleibt ambitioniert: Rund 19 Milliarden Euro soll das Gesetz einsparen, um die GKV-Beiträge langfristig zu stabilisieren. Ob das mit den geplanten Maßnahmen gelingt, wird sich zeigen.
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