Katastrophenschutz, Rheinland-Pfalz

Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz: Erstmals einheitliche Risikoanalyse

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 22:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine neue Landesvorgabe vereinheitlicht kommunale Gefahrenbewertungen und bietet Behörden Szenarien, Bewertungsraster sowie ein Praxisbeispiel.
Neblige Hügellandschaft und ein bewaldetes Flusstal in Rheinland-Pfalz bei natürlichem Morgenlicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat erstmals die Handlungsanweisung „Gefahren- und Risikoanalyse für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz“ vorgelegt. Wie aus Berichten vom 28. Oktober 2026 hervorgeht, dient das Dokument fortan als landesweit einheitlicher methodischer Rahmen für den Bevölkerungsschutz.

Ziel der Neuregelung ist es, die Erfassung, Bewertung und Bewältigung von Gefahrenlagen auf kommunaler Ebene zu vereinheitlichen und auf ein vergleichbares methodisches Fundament zu stellen.

Gesetzliche Vorgaben für Landkreise und kreisfreie Städte

Mit der Veröffentlichung der Handlungsanweisung erhalten die kommunalen Verwaltungsebenen ein verbindliches Instrumentarium an die Hand. Landkreise und kreisfreie Städte sind in Rheinland-Pfalz durch das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz ausdrücklich dazu verpflichtet, Gefahren- und Risikoanalysen für ihr jeweiliges Zuständigkeitsgebiet zu erstellen. Neben diesem Gesetz bildet die Katastrophenschutz-Landesverordnung die maßgebliche rechtliche Grundlage für diese behördliche Aufgabe.

Die Neuerung soll den Gebietskörperschaften dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben methodisch fundiert und strukturiert umzusetzen. Bislang unterschieden sich die Herangehensweisen der einzelnen Kommunen teilweise deutlich. Der nun festgelegte Standard sorgt dafür, dass potenzielle Bedrohungen künftig flächendeckend nach denselben Maßstäben identifiziert und gewichtet werden.

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Zusammenarbeit unter Federführung des Landesamtes

Entwickelt wurde die neue Handlungsanweisung unter der Federführung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK). Die Landesoberbehörde arbeitete bei der Ausarbeitung eng mit relevanten Partnern aus der Praxis zusammen: Beteiligt waren der Landkreistag Rheinland-Pfalz, der Städtetag Rheinland-Pfalz sowie die Arbeitsgemeinschaft „Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz“.

LfBK-Präsident René Schubert unterstrich die Bedeutung dieses Schrittes für das gesamte Land. Künftig sollen die Risikoanalysen nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren System erstellt werden. Durch den partizipativen Ansatz bei der Erstellung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und der Hilfsorganisationen soll gewährleistet werden, dass die methodischen Vorgaben an den tatsächlichen Bedingungen vor Ort ausgerichtet sind.

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Aufbau der Handlungsanweisung und Bereitstellung

Inhaltlich ist das Dokument praxisorientiert aufgebaut, um den zuständigen Fachabteilungen in den Verwaltungen eine strukturierte Arbeitsgrundlage zu bieten. Die Handlungsanweisung umfasst konkrete Szenarienbeschreibungen, methodische Tabellenwerke zur einheitlichen Risikobewertung sowie ein vollständiges Ausführungsbeispiel, an dem sich die Kommunen bei der Umsetzung orientieren können.

Die tabellarischen Raster ermöglichen es den Planern, verschiedene Schadensszenarien nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß systematisch zu erfassen und entsprechende Schutzkonzepte abzuleiten.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt das Dokument den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben digital zur Verfügung. Die Handlungsanweisung steht ab sofort als Download im behördlichen BKS-Portal im Bereich „Rechtsgrundlagen“ zur Einsicht und Weiterverarbeitung bereit.

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