Kaufpreisaufteilung, EStG

Kaufpreisaufteilung: Neuer § 6f EStG endet Finanzamt-Streit ab 2027

03.07.2026 - 04:33:20 | boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof prÀzisiert Treuhandmodelle, wÀhrend das Jahressteuergesetz 2026 die Kaufpreisaufteilung standardisiert und Zinsen anhebt.

BFH-Urteil und JStG 2026: Neue Regeln fĂŒr Immobiliensteuern
Kaufpreisaufteilung - Abstrakte Darstellung von Rechtsdokumenten und architektonischen Elementen, die Gesetzgebung und Immobilienbesteuerung symbolisieren. 03.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof prĂ€zisiert die GrundstĂŒckszurechnung bei Treuhandmodellen – parallel dazu bringt der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 weitreichende Neuerungen.

BFH konkretisiert Treuhand-Regeln

Der Bundesfinanzhof hat am 2. Juli 2026 ein Urteil zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Treuhandkonstellationen veröffentlicht. Die Entscheidung vom 25. MĂ€rz 2026 (Az. II R 30/25) stellt klar: Eine treuhĂ€nderische Anteilshaltung fĂŒhrt nicht automatisch dazu, dass ein GrundstĂŒck einer Personengesellschaft nicht mehr zugerechnet wird.

Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GrEStG seien in solchen FĂ€llen nicht erfĂŒllt, so das Gericht. Allerdings kann der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG greifen. Das zwingt Steuerberater und Unternehmen bei Umstrukturierungen zu einer genauen PrĂŒfung der BeteiligungsverhĂ€ltnisse.

JStG 2026: Kaufpreisaufteilung wird standardisiert

Ende Mai 2026 legte die Regierung den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vor. Ein Kernpunkt: die EinfĂŒhrung des § 6f EStG. Die Norm schafft eine gesetzliche Grundlage fĂŒr die Kaufpreisaufteilung bei bebauten GrundstĂŒcken. Bisher fĂŒhrte die Trennung von Boden- und GebĂ€udewert regelmĂ€ĂŸig zu Streit mit dem Finanzamt.

Ab 2027 steigen zudem die Nachzahlungszinsen. Der § 238 AO sieht eine Anhebung von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat vor – das entspricht jĂ€hrlich 3,6 Prozent. Und ab 2029 soll die umsatzsteuerliche Organschaft nur noch auf Basis einer expliziten ErklĂ€rung möglich sein.

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Preise steigen – Forderungen nach Entlastung

Die Immobilienpreise zogen im ersten Quartal 2026 um 1,4 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr an. FĂŒr das Gesamtjahr rechnet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) mit einem weiteren Plus von rund 3 Prozent.

Der Verband schlĂ€gt Alarm: Seit 2018 stiegen die Preise um etwa 7 Prozent stĂ€rker als die verfĂŒgbaren Einkommen. Der Wohnraumbedarf ist bundesweit nur zu rund 58 Prozent gedeckt. Der BVR fordert daher eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die in einigen LĂ€ndern bis zu 6,5 Prozent betrĂ€gt.

Im Raum stehen FreibetrĂ€ge fĂŒr den Ersterwerb, niedrigere SteuersĂ€tze bei Eigennutzung und gezielte Entlastungen fĂŒr junge Familien.

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Wartungserlass verschĂ€rft Regeln fĂŒr BaulandverkĂ€ufe

Die Finanzverwaltung reagiert mit administrativen Richtlinien. Ein Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien vom 21. April 2026 fĂŒhrt einen Umwidmungszuschlag von 30 Prozent ein. Er greift bei VerkĂ€ufen nach Umwidmung in Bauland – fĂŒr Umwidmungen nach dem 31. Dezember 2024 und VerĂ€ußerungen ab dem 1. Juli 2025.

Der Zuschlag ist auf die Differenz zwischen VerĂ€ußerungserlös und Anschaffungskosten gedeckelt. Zudem verschĂ€rfen sich die Kriterien fĂŒr den gewerblichen GrundstĂŒckshandel: Eine VerĂ€ußerungsabsicht kann nun auch dann vorliegen, wenn sie erst spĂ€ter entsteht.

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