KI-Boom und NIS2: Warum der Bedarf an Datenschutz-Experten wÀchst
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 23:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Doch neue EU-Vorgaben und der KI-Boom treiben den Bedarf an Experten in die Höhe.
Anfang Juli 2026 kĂŒndigte die Regierung im Rahmen ihres Aufschwung-Programms an, die nationale Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) zu streichen. Bisher mĂŒssen Unternehmen ab 20 BeschĂ€ftigten einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das soll wegfallen.
EU-Recht bleibt bestehen
Die geplante Lockerung tĂ€uscht jedoch. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt in Artikel 37 weiterhin einen Beauftragten â unabhĂ€ngig von der nationalen Regelung. Die Haftungsrisiken bleiben hoch: BuĂgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen bei VerstöĂen.
Hinzu kommt: Weder DSGVO noch Betriebsverfassungsgesetz schreiben eine isolierte IT-Infrastruktur fĂŒr Gremien vor. Sie fordern aber ein âangemessenes Schutzniveau". Das erhöht die KomplexitĂ€t fĂŒr Verantwortliche massiv.
KI treibt den Bedarf
Der wachsende Einsatz KĂŒnstlicher Intelligenz sorgt fĂŒr zusĂ€tzlichen Druck. Laut einer Bitkom-Studie von 2026 nutzen bereits 41 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Tools. Gleichzeitig sehen 69 Prozent der Befragten den Datenschutz als groĂes Hindernis fĂŒr das Training von KI-Modellen.
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Die Zahlen sind alarmierend: 59 Prozent aller KI-Projekte scheitern an datenschutzrechtlichen Vorgaben. Besonders problematisch: Rund ein Drittel aller Eingaben in KI-Tools enthÀlt sensible Daten. Unternehmen setzen daher verstÀrkt auf Pseudonymisierung, Tokenisierung oder synthetische Daten, um DSGVO-konform trainieren zu können.
NIS2 und AI Act erhöhen den Druck
Parallel verschĂ€rfen neue EU-Richtlinien die Lage. Die Registrierungsfrist fĂŒr die NIS2-Sicherheitsrichtlinie endete bereits im MĂ€rz 2026. Das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) duldet Nachmeldungen noch bis 31. Juli 2026. SchĂ€tzungen zufolge haben bis Ende Mai rund 11.000 der etwa 29.500 betroffenen Unternehmen noch nicht gemeldet.
Die NIS2-Richtlinie macht die GeschĂ€ftsfĂŒhrung persönlich haftbar. Bei VerstöĂen drohen BuĂgelder bis zu 500.000 Euro. Und der EU AI Act legt noch einen drauf: Bei schweren VerstöĂen sind bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Umsatzes fĂ€llig.
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Weiterbildung als SchlĂŒssel
Die Nachfrage nach FachkrĂ€ften mit technischer, rechtlicher und strategischer Kompetenz bleibt hoch. Gartner prognostiziert fĂŒr 2026 weltweite Ausgaben fĂŒr externe IT-Sicherheit von rund 244,2 Milliarden US-Dollar â ein Plus von 13,3 Prozent.
Unternehmen investieren verstĂ€rkt in Weiterbildung. Gefragt sind Datenschutzkoordinatoren und Auditoren, die den rechtskonformen KI-Einsatz begleiten. Seit Februar 2025 schreibt die EU-KI-Verordnung Schulungen fĂŒr Mitarbeiter vor. Viele Betriebe greifen daher auf standardisierte Richtlinienvorlagen und externe ZertifikatslehrgĂ€nge zurĂŒck.
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