KI-Compliance, Kennzeichnungspflicht

KI-Compliance ab August: Neue Kennzeichnungspflicht für Chatbots und Deepfakes

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 20:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab dem 2. August 2026 müssen KI-Systeme wie Chatbots und Deepfakes in der EU gekennzeichnet werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

EU AI Act: Neue Transparenzpflichten für Chatbots und Deepfakes ab August
Abstrakte Darstellung von digitalen Datenströmen und KI-Netzwerken in einem modernen Serverraum. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Compliance-Regeln für Künstliche Intelligenz. Die Europäische Kommission veröffentlichte dazu Leitlinien mit detaillierten Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Grundlage ist Artikel 50 des EU AI Acts.

Chatbots und Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

Die rechtliche Basis wurde Ende Juli gestärkt: Am 27. Juli trat der „Digital Omnibus on AI“ (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft. Während dieser die strengen Anforderungen für Hochrisiko-KI zeitlich verschob, bleiben die allgemeinen Transparenzpflichten ab August verbindlich.

Betreiber bestimmter KI-Systeme müssen sicherstellen, dass deren Einsatz für Nutzer erkennbar ist. Chatbots müssen offenlegen, dass Nutzer mit einer Maschine kommunizieren. Täuschung ist nicht erlaubt.

Auch Deepfakes unterliegen einer strengen Kennzeichnungspflicht. Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen, müssen als KI-generiert markiert werden. Gleiches gilt für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Die Kennzeichnungen müssen sichtbar und maschinenlesbar sein – etwa durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten. Bestehende Systeme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, diese Marker nachzurüsten.

Ausnahmen für Redaktionen und Kunst

Die Verordnung schützt Pressefreiheit und Kunst. Die Kennzeichnungspflicht entfällt für KI-Texte, die einer menschlichen redaktionellen Prüfung unterzogen wurden und bei denen eine natürliche Person die Verantwortung trägt.

Für Werke mit offensichtlich künstlerischem oder satirischem Zweck gelten erleichterte Bedingungen. Standard-Bildbearbeitungen oder rein fiktive Inhalte ohne Täuschungsabsicht sind ebenfalls ausgenommen.

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Hohe Bußgelder bei Verstößen

In Deutschland setzt die Bundesnetzagentur die Regeln durch. Auf EU-Ebene überwacht das AI Office mit 36 Mitarbeitern die Einhaltung. Die Strafen sind empfindlich: Verstöße gegen Transparenzpflichten kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Noch härter wird es bei verbotenen Praktiken – etwa Nudification-Apps, die ab Dezember 2026 verboten sind. Hier drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des globalen Umsatzes.

Unternehmen müssen jetzt handeln

Experten raten zur schnellen Inventur der eigenen KI-Landschaft. Entscheidend ist die Frage: Agiert das Unternehmen als Anbieter (Provider) oder Betreiber (Deployer)? Daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten.

Anbieter sind für die technische Implementierung von Wasserzeichen verantwortlich. Betreiber müssen sicherstellen, dass die Hinweise für Endnutzer sichtbar und verständlich sind. Zudem empfehlen Experten, die „AI Literacy“ in der Belegschaft zu fördern.

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Der Zeitplan für weitere AI-Act-Teile steht fest: Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) folgen am 2. Dezember 2027, Produkte gemäß Anhang I ab dem 2. August 2028. Auf nationaler Ebene einigten sich die Ministerpräsidenten Ende Juni auf einen Digitalen-Medien-Staatsvertrag, der die EU-Vorgaben konkretisieren soll – voraussichtlich in Kraft ab 1. August 2027.

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