KI-Gesetz: Betriebsrat erhält Abschaltrecht und Einsichtnahmerecht
13.06.2026 - 00:05:25 | boerse-global.de
Damit ist der rechtliche Rahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland konkretisiert.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme. Sie fungiert künftig als Beschwerdestelle für Bürger, berät Unternehmen und betreibt ein KI-Reallabor zur Innovationsförderung.
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Die Koalition aus CDU/CSU und SPD stimmte für die Vorlage. Die Opposition kritisierte den bürokratischen Aufwand und mögliche Interessenkonflikte.
Für die Umsetzung sind einmalige Kosten von rund vier Millionen Euro veranschlagt. Die laufenden Ausgaben belaufen sich auf jährlich 15,9 Millionen Euro für den Bund und 33,1 Millionen Euro für die Länder. Das Gesetz sieht ein zweistufiges Evaluationsverfahren sowie Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Neue Leitlinien für Betriebsvereinbarungen
Parallel zum neuen Gesetz hat die Arbeiterkammer Salzburg eine Broschüre für Arbeitnehmervertreter veröffentlicht. Autor Wolfgang Goricnik liefert konkrete Formulierungsvorschläge für Betriebsvereinbarungen bei KI-Einführungen.
Die zentralen Forderungen: Ein Abschaltrecht des Betriebsrats bei Regelverstößen, technische Einsichtnahme in Logfiles und Trainingsdaten sowie ein Verbot von Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI. Auch Bias-Audits zur Diskriminierungsvermeidung und ein Verbot von Emotionserkennung am Arbeitsplatz stehen auf der Liste.
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Experten betonen: Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrates ist notwendig, um Blockaden zu verhindern und Transparenz zu schaffen.
Gefahr durch Schatten-KI
Ein wachsendes Problem für Unternehmen ist die sogenannte „Schatten-KI“. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen warnte am Freitag vor unautorisierter Nutzung privater KI-Accounts für berufliche Zwecke.
Wenn Mitarbeiter ohne offizielle Freigabe Tools wie ChatGPT oder Gemini nutzen, entstehen erhebliche Risiken für Datenschutz und Datensicherheit. Der LfD verwies darauf, dass Arbeitgeber laut EU-KI-Verordnung zur Vermittlung von KI-Kompetenz verpflichtet sind.
Eine aktuelle Studie des IT-Unternehmens Ivanti untermauert die Warnung: 56 Prozent der untersuchten Organisationen setzen KI bereits breit in IT-Workflows ein. Doch die Governance hinkt hinterher. Nur 42 Prozent haben klare Verantwortlichkeiten festgelegt, lediglich 24 Prozent geben an, dass interne KI-Richtlinien konsequent eingehalten werden. Zudem berichten 68 Prozent von KI-Halluzinationen mit Betriebsauswirkungen.
Wenn KI Arbeitsplätze verändert
Das Ifo-Institut hat am Freitag neue Zahlen veröffentlicht: Knapp 20 Prozent der KI-nutzenden Unternehmen halten es für möglich, Fachkräfte durch weniger qualifizierte, aber KI-unterstützte Mitarbeiter zu ersetzen. Besonders im Handel und Dienstleistungssektor sehen Unternehmen dieses Potenzial.
Ein konkretes Beispiel liefert die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ). Im Rahmen eines Reformpakets sollen dort bis 2029 rund zehn Millionen Euro eingespart werden. Dafür werden 40 bis 50 Stellen gestrichen – freiwerdende Kapazitäten sollen durch KI ausgeglichen werden.
Microsoft-Österreich-CEO Hermann Erlach ordnet die Entwicklung als wirtschaftliche Zäsur ein. KI sei kein reines IT-Thema mehr, sondern müsse als Führungs- und Produktivitätsthema begriffen werden. Infrastrukturanbieter wie CANCOM und HPE empfehlen zudem vereinheitlichte Datenkonzepte als technische Grundlage für den erfolgreichen Einsatz.
