KI-Kennzeichnung ab August: Chatbots und Deepfakes brauchen Markierung
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 2. August 2026 gelten wesentliche Transparenzpflichten des EU AI Acts. Unternehmen, Behörden und berufliche Nutzer müssen KI-Einsatz künftig klar kennzeichnen – von Chatbots bis Deepfakes.
Was sich für Nutzer ändert
Die Regeln aus Artikel 50 der Verordnung verpflichten Anbieter, KI-Systeme erkennbar zu machen. Chatbots müssen sich explizit als künstliche Intelligenz zu erkennen geben. KI-generierte Bilder, Audio-Dateien und Videos brauchen eine maschinenlesbare Markierung.
Besonders streng sind die Vorgaben für Deepfakes: Sie müssen deutlich als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind redaktionell kontrollierte Inhalte sowie künstlerische, satirische oder parodistische Werke, sofern Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Private Nutzung bleibt grundsätzlich ausgenommen.
Zeitliche Staffelung der Pflichten
Für neue KI-Modelle gelten die Regeln sofort. Bestehende Systeme haben Übergangsfristen: Anbieter müssen bis zum 2. Dezember 2026 maschinenlesbare Wasserzeichen implementieren.
Die strengeren Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme greifen später – im Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Dafür treten bereits im Dezember 2026 Verbote für bestimmte Anwendungen in Kraft, etwa die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer KI-Bilder.
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Wer kontrolliert und was droht
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zentrale Aufsichtsbehörde. Auf EU-Ebene übernimmt das KI-Amt (AI Office) erweiterte Kontrollbefugnisse, besonders gegenüber großen Anbietern wie Google, Meta oder OpenAI. In Österreich wurde bislang keine spezifische Aufsichtsbehörde benannt.
Die Bußgelder sind happig: Verstöße gegen Transparenzregeln kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei verbotenen KI-Praktiken drohen sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes.
Kritik an fehlenden Standards
Branchenverbände wie Bitkom und eco kritisieren den Start der Regulierungsphase. Die EU-Kommission veröffentlichte konkrete Leitlinien spät, verbindliche technische Standards für die maschinenlesbare Kennzeichnung fehlen weiterhin. Experten sprechen von einem regulatorischen Blindflug – die praktischen Anforderungen wurden erst kurz vor dem Stichtag präzisiert.
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Trotz der Kritik haben erste Medienhäuser und Unternehmen begonnen, ihre internen Richtlinien anzupassen und KI-Kennzeichnungen proaktiv auszuweiten.
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