KI-Kennzeichnung: Neue Regeln für Chatbots und Deepfakes ab August
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU strenge Kennzeichnungspflichten für Künstliche Intelligenz. Unternehmen müssen dann klar machen, wo KI am Werk ist – egal ob im Chatbot, bei Deepfakes oder in generierten Texten.
Chatbots und Deepfakes: Kennzeichnung wird Pflicht
Die neuen Regeln basieren auf Artikel 50 des EU AI Acts. Sie zwingen Unternehmen, KI-Systeme für Nutzer und Mitarbeiter erkennbar zu machen. Wer im Kundenservice oder der internen Kommunikation auf Chatbots setzt, muss das Gegenüber über die automatisierte Natur des Dialogs informieren.
Auch KI-generierte oder maßgeblich bearbeitete Inhalte – sogenannte Deepfakes – unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Maschinenlesbare Marker oder Wasserzeichen sollen sie als künstlich erzeugt ausweisen.
Für den beruflichen Kontext bedeutet das: Anbieter von KI-Lösungen müssen technische Vorkehrungen treffen, um Metadaten manipulationssicher in die Inhalte zu integrieren. Wer KI-Texte zu öffentlichen Themen verbreitet, ist ebenfalls zur Kennzeichnung verpflichtet. Ausgenommen bleiben Texte, die vor der Veröffentlichung eine menschliche redaktionelle Prüfung durchlaufen haben oder nur unterstützende Funktionen wie Rechtschreibkorrektur übernehmen.
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Übergangsfristen und Ausnahmen
Bereits am 27. Juli 2026 trat die Digital Omnibus Verordnung (EU 2026/1744) in Kraft. Sie konkretisierte den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung. Während die allgemeinen Transparenzpflichten ab dem 2. August gelten, gibt es für bestehende KI-Systeme eine Schonfrist: Sie müssen erst bis zum 2. Dezember 2026 angepasst werden.
Der Gesetzgeber sieht spezifische Ausnahmen vor. Die Kennzeichnungspflicht entfällt für die rein private Nutzung sowie für künstlerische oder satirische Werke, sofern diese kein Täuschungspotenzial bergen. Ein vollständiges Verbot gilt ab dem 2. Dezember für Anwendungen zur Erzeugung nicht einvernehmlicher pornografischer Darstellungen und für KI-Systeme zur Erstellung von Kindesmissbrauchsmaterial.
Einige große Technologieplattformen haben bereits begonnen, KI-generierte Inhalte auf ihren Portalen kenntlich zu machen – sie kommen den Anforderungen zuvor.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Für Unternehmen bedeutet die Einführung der neuen Regeln erheblichen administrativen Aufwand. Experten raten zu einem umfassenden KI-Inventar und zur Förderung der AI Literacy in der Belegschaft. Wer integrierte Lösungen wie die SAP-KI „Joule“ nutzt, muss prüfen, ob er als Anbieter oder Betreiber agiert – und welche Risikoklassen auf die Anwendungen zutreffen.
Die Nichteinhaltung der Transparenzpflichten kann teuer werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Im Kreditgeschäft, wo das Kreditscoring weiterhin als Hochrisiko-Anwendung gilt, können die Strafen sogar bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Umsatzes betragen.
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Während die Transparenzregeln nun zeitnah greifen, wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme durch die Digital Omnibus Verordnung teilweise nach hinten verschoben. Für KI-Anwendungen im Kreditwesen gelten die verschärften Anforderungen erst ab dem 2. Dezember 2027, für KI-Systeme in Produkten sogar erst ab dem 2. August 2028. Als zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland bleibt unter anderem die BaFin für den Finanzsektor verantwortlich, während das EU AI Office erweiterte Befugnisse zur Durchsetzung der Regeln erhält.
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