KI-Regulierung, Recruiting-Software

KI-Regulierung: Recruiting-Software bekommt Fristverlängerung bis Dezember 2027

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 00:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das KI-MIG tritt in Kraft: Bundesnetzagentur und BaFin übernehmen Aufsicht. Personalabteilungen profitieren von einer verlängerten Übergangsfrist bis 2027.

KI-Gesetz in Kraft: Neue Pflichten für Firmen ab August 2026
Ein modernes Büro mit digitaler Benutzeroberfläche bei einem Vorstellungsgespräch, das die Regulierung von KI im Recruiting symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das nationale KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG). Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Marktüberwachung, die BaFin kontrolliert den KI-Einsatz in der Finanzwirtschaft. Doch nicht alle Regelungen greifen sofort – vor allem für Personalabteilungen gibt es eine überraschende Fristverlängerung.

Bundesnetzagentur und BaFin starten durch

Die Bundesnetzagentur ist ab sofort nationaler Koordinator für die EU-KI-Verordnung. Sie baut einen KI-Service-Desk auf und überwacht den Markt. Parallel dazu hat die BaFin erweiterte Kompetenzen erhalten.

Die Finanzaufsicht kontrolliert künftig KI-Systeme bei Kreditinstituten und Versicherern. Im Fokus stehen Transparenzpflichten und das Verbot unzulässiger KI-Praktiken. Auch die KI-Kompetenz der Mitarbeiter in regulierten Unternehmen wird geprüft.

Transparenzpflichten ab August – mit einer Ausnahme

Bereits am 2. August 2026 greifen die ersten verbindlichen Regeln: KI-generierte Inhalte wie Deepfakes oder Chatbot-Interaktionen müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Die spezifische maschinenlesbare Kennzeichnung folgt erst Anfang Dezember 2026.

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Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In Österreich fehlt bislang noch eine zuständige Aufsichtsbehörde.

Recruiting-Software bekommt mehr Zeit

Eine entscheidende Neuerung betrifft Personalabteilungen. Die EU-KI-Verordnung stuft KI im Bewerbermanagement als Hochrisiko-Anwendung ein. Doch ein Digital-Omnibus-Paket verschiebt die Frist für eigenständige Recruiting-Software auf den 2. Dezember 2027.

Ab dann müssen Systeme zur Kandidatenauswahl und Bewerbungsauswertung strenge Kriterien erfüllen: Risikomanagement, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Die Regelung betrifft auch die automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung in der Versicherungswirtschaft.

Warum strenge Regeln nötig sind

Die Dringlichkeit der Regulierung belegen aktuelle Tests. Eine im Juni 2026 veröffentlichte Open-Source-Software zur Lebenslaufanalyse lieferte bei identischen Dokumenten stark abweichende Ergebnisse. Bei mehreren Durchläufen variierten die Scores erheblich.

Noch gravierender: Die Übereinstimmung zwischen verschiedenen KI-Systemen liegt bei gerade einmal 14 Prozent. Zum Vergleich: Menschen kommen auf 49 Prozent. Gleichzeitig nutzt bereits die Hälfte aller Jobsuchenden KI-Tools für ihre Bewerbungsunterlagen. Unternehmen müssen also trotz verlängerter Fristen rechtssichere und objektive Auswahlprozesse aufbauen.

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Milliarden für europäische KI-Gigafactorys

Parallel zur Regulierung startet die EU-Kommission ein Investitionsprogramm. Bis zu sieben KI-Gigafactorys sollen entstehen – mit einem Gesamtvolumen von über 30 Milliarden Euro. Zehn Milliarden kommen aus öffentlichen Mitteln, 20 Milliarden von privater Seite.

Die ersten Projekte werden bis Mitte November 2026 ausgeschrieben. Deutschland soll in einer späteren Phase berücksichtigt werden.

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