KI-Schulungspflicht, Sanktionen

KI-Schulungspflicht: Sanktionen ab 2. August für Unternehmen

26.06.2026 - 05:35:48 | boerse-global.de

Neue Regeln für KI-gestützte Persönlichkeitstests: Unternehmen müssen Datenschutz, Fairness und Dokumentation beachten.

KI-Persönlichkeitstests: Rechtliche Fallstricke für Unternehmen
KI-Schulungspflicht - Abstrakte Darstellung eines neuronalen Netzes mit angedeuteten menschlichen Silhouetten, die digitale Schnittstellen im Büro nutzen, um Datenschutz und KI in der Personalentwicklung zu symbolisieren. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Fachgespräch am 25. Juni 2026 machte klar: Akzeptanz, Fairness und Validität sind entscheidend für den Erfolg solcher Verfahren. KI darf unterstützen – bei Datenanalyse oder Transkription. Aber sie soll keine endgültigen Bewertungen treffen.

Häufiger Fehler in der Praxis: Firmen nutzen neue Technologien um ihrer selbst willen. Ohne den konkreten Nutzen oder die ethischen Konsequenzen zu prüfen.

Rechtsgrundlagen und Speicherfristen

Für Persönlichkeitstests brauchen Unternehmen klare Rechtsgrundlagen. Bei freiwilligen Entwicklungstests reicht meist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei verpflichtenden Tests in Auswahlverfahren ist eine stellenbezogene Validierung nötig.

Besonders kritisch: rein automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO. Starre Cut-Off-Werte, die Bewerber ohne menschliche Prüfung ausschließen, sind problematisch.

Nutzen Firmen internationale Anbieter wie Hogan Assessments aus den USA, müssen sie ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellen. Das läuft meist über das EU-U.S. Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.

Die Speicherfristen sind gestaffelt. Bei freiwilligen Tests: maximal ein bis zwei Jahre. In Auswahlverfahren endet die Frist mit Prozessabschluss plus sechs Monate Nachlauf für Rechtsansprüche.

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Meta-Skandal: Wenn Überwachung nach hinten losgeht

Die Risiken digitaler Kontrolle zeigten sich am 24. Juni 2026 bei Meta. Der US-Konzern setzte ein Programm zum Tracking von Tastaturanschlägen und Bildschirminhalten aus – nach einem internen Datenleck.

Sensible Informationen, darunter private Unterhaltungen und Leistungsdaten, waren plötzlich für andere Mitarbeiter einsehbar. Über 1.600 Beschäftigte hatten gegen die Datenerhebung für KI-Training protestiert.

Dazu kommt: Arbeitgeber haften für KI-Fehler. Das Landgericht München I entschied am 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26), dass Anbieter für fehlerhafte KI-Zusammenfassungen einstehen müssen. Die EU-Produkthaftungsrichtlinie soll bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt sein.

Neuer Datenschutzchef: Lockerungen in Sicht?

Die Rahmenbedingungen ändern sich grundlegend. Am 25. Juni 2026 wählte der Bundestag Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Der Jura-Professor erhielt 391 Ja-Stimmen. Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen zum 30. September 2026 niederlegt.

Hennemann gilt als Befürworter von Lockerungen bei der DSGVO-Anwendung.

Parallel plant die Bundesregierung eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Pflicht, ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, könnte Ende 2026 entfallen. Künftig soll das Risiko der Datenverarbeitung entscheiden.

Wer risikoreiche Verfahren wie KI-gestützte Persönlichkeitsprofile einsetzt, bleibt aber zur Sicherstellung von Datenschutzexpertise verpflichtet.

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AI Act: Schulungspflicht ab August

Ab dem 2. August 2026 gelten verschärfte Sanktionen nach der EU-KI-Verordnung. Unternehmen müssen dann eine ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter nachweisen. Verstöße gegen diese Schulungspflichten können behördlich geahndet werden.

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