KI-Transparenz ab August: Neue Kennzeichnungspflichten für Chatbots und Deepfakes
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 04:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 2. August 2026 gelten weitreichende Transparenzpflichten für KI-Systeme in der EU. Unternehmen müssen dann klar kennzeichnen, wenn Inhalte von Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden.
Was genau muss gekennzeichnet werden?
Die neuen Regeln betreffen vor allem drei Bereiche: Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichen Themen. Nutzer müssen aktiv informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Bei Deepfakes – manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalten – ist eine sichtbare Offenlegungspflicht vorgesehen.
Die Hinweise müssen klar, eindeutig und barrierefrei gestaltet sein. Anbieter von generativer KI müssen ihre Ausgaben zudem technisch markieren – etwa durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten.
Unterschiedliche Fristen für verschiedene Systeme
Während die allgemeinen Transparenzpflichten Anfang August wirksam werden, gibt es für bestimmte Systeme Übergangsfristen bis zum 2. Dezember 2026. Hochrisiko-KI-Systeme haben längere Umsetzungszeiträume: Eigenständige Systeme müssen bis Dezember 2027 die Anforderungen erfüllen, in Produkte integrierte KI-Lösungen haben bis August 2028 Zeit.
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Nationale Gesetze ergänzen EU-Regeln
Griechenland verabschiedete am 16. Juli 2026 ein eigenes KI-Gesetz, das die nicht gekennzeichnete Verbreitung von Deepfakes unter Strafe stellt. In Deutschland hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Prüfstandard A5 für KI-Sicherheit zur Diskussion gestellt. Rückmeldungen sind bis zum 31. August 2026 möglich.
Bereits im Juni wurde ein freiwilliger EU-Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte veröffentlicht.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Die Umsetzung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Laut einer Bitkom-Studie sehen 69 Prozent der Unternehmen den Datenschutz als Hürde bei der KI-Nutzung. 59 Prozent haben Projekte für Datenpools aufgrund rechtlicher Unsicherheiten abgebrochen.
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Für Zuwiderhandlungen bei Hochrisiko-Systemen sieht der EU AI Act Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die Aufsicht über die Transparenzregeln übernehmen nationale Behörden wie die Bundesnetzagentur.
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Redaktionelle Kontrolle als Ausnahme
Eine wichtige Ausnahme: KI-erzeugte Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie eine redaktionelle Prüfung durch Menschen durchlaufen. Dann entfällt die Offenlegungspflicht, sofern eine natürliche oder juristische Person die rechtliche Verantwortung übernimmt. Damit können etablierte Medienformate KI als Werkzeug nutzen, ohne jede Textpassage einzeln markieren zu müssen – vorausgesetzt, die journalistische Sorgfaltspflicht bleibt gewahrt.
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