KI-Überwachung am Arbeitsplatz: ÖGB fordert klare gesetzliche Grenzen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) warnt vor einer neuen Qualität der Mitarbeiterüberwachung durch Künstliche Intelligenz und verlangt verbindliche gesetzliche Vorgaben für den Einsatz entsprechender Technologien in Betrieben.
Anlass für die Initiative ist eine neu eingeführte Analysefunktion des US-amerikanischen KI-Entwicklers Anthropic, die es Unternehmen ermöglicht, Arbeitsabläufe und Software-Nutzung von Beschäftigten detailliert auszuwerten.
Neue Analysefunktionen erhöhen Überwachungsdruck
ÖGB-Digitalisierungsexperte Sebastian Klocker wies darauf hin, dass technische Machbarkeit keineswegs mit rechtlicher Zulässigkeit gleichzusetzen sei. Künstliche Intelligenz dürfe am Arbeitsplatz nicht die Rolle eines digitalen Aufpassers übernehmen.
Die Arbeitnehmervertretung, die nach eigenen Angaben rund 1,2 Millionen Beschäftigte in Österreich vertritt, fordert daher eine frühzeitige Mitbestimmung des Betriebsrats bereits vor dem Kauf relevanter Softwareprogramme sowie lückenlose Transparenz darüber, zu welchem Zweck betriebliche Daten erhoben werden.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist die Funktion „Smart Reports“, die Anthropic für Großkunden bereitstellt. Damit können Administratoren monatlich bis zu zehn kostenlose Auswertungen generieren. Vorgesetzte wählen dazu bestimmte Teams sowie Zeiträume von bis zu 28 Tagen aus.
Das Sprachmodell Claude analysiert daraufhin Prompt-Protokolle, fasst Aufgabenbereiche zusammen, stellt anfallende Token-Kosten gegenüber und kennzeichnet vermeintliche Ineffizienzen – darunter Sitzungen ohne direkten Arbeitswert oder persönliche Aktivitäten.
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Anthropic betont auf den eigenen Hilfeseiten, dass die Funktion nicht für Leistungsbewertungen oder arbeitsrechtliche Personalentscheidungen ausgelegt sei. Standardmäßig ist die Funktion deaktiviert, und Benutzernamen bleiben verborgen. Allerdings können berechtigte Führungskräfte Klarnamen zu den Sitzungszusammenfassungen manuell aufdecken, was im System protokolliert wird.
Dialoge zu sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Gewerkschaftsarbeit, Religion und Politik sowie als privat markierte Inhalte sind laut Anbieterangaben von der Auswertung ausgenommen. Enterprise-Kunden zeichnen für rund 80 Prozent des Umsatzes von Anthropic verantwortlich.
Rechtliche Rahmenbedingungen in der Europäischen Union
Der ÖGB verweist im Zusammenhang mit KI-gestützten Auswertungen auf bestehende gesetzliche Vorgaben. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Beschäftigte vor rein automatisierten Entscheidungen geschützt, die erhebliche Auswirkungen auf sie haben.
Auch der EU AI Act setzt enge Leitplanken: Systeme, die für Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder zur Leistungs- und Verhaltensbewertung herangezogen werden, gelten als Hochrisiko-KI. Der Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten und nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen für Sicherheitszwecke oder die medizinische Versorgung zulässig.
Zudem greift das betriebliche Arbeitsrecht: In Unternehmen mit bestehendem Betriebsrat setzt jede Kontrollmaßnahme, die die Menschenwürde berühren kann – ähnlich wie Videoüberwachung oder GPS-Ortung –, zwingend eine Betriebsvereinbarung voraus.
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Wachsender Trend zur Erfassung von Leistungsdaten
Die Arbeitnehmervertretung, die nach eigenen Angaben rund 1,2 Millionen Beschäftigte in Österreich vertritt, fordert daher eine frühzeitige Mitbestimmung des Betriebsrats bereits vor dem Kauf relevanter Softwareprogramme sowie lückenlose Transparenz darüber, zu welchem Zweck betriebliche Daten erhoben werden.
Auch praktische Anwendungsfälle sorgen für Diskussionen: Das britische Unternehmen The Co-op nutzt nach Medienberichten ein OpenAI-Modell, um Kundengespräche der Belegschaft anhand von über 50 Parametern wortgenau zu analysieren. Der Konzern stuft das System als Hilfsmittel ein, während Gewerkschaften die mangelnde Rechenschaftspflicht kritisieren.
Burger King setzt in Betrieben auf KI-verknüpfte Hörgeräte, um die Servicefreundlichkeit des Personals auszuwerten und automatisierte Handlungsanweisungen zu erteilen. Meta erfasst Berichten zufolge Tastatureingaben und Bildschirminhalte zur Schulung firmeneigener Modelle.
Gleichzeitig verläuft die Technologieeinführung nicht ohne Hürden. Laut dem Branchenverband Bitkom zeigt sich rund ein Drittel der deutschen Unternehmen von steigenden Kosten für KI-Anwendungen überrascht.
Einer AWS-Studie zufolge setzen zudem nur noch 15 Prozent der Betriebe in Deutschland KI so umfassend ein, dass daraus neue Produkte oder Prozesse entstehen – im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 21 Prozent.
Einzelne Großkonzerne ziehen zudem Grenzen: Die Investmentbank Goldman Sachs sperrte den Zugriff auf Claude Code und GitHub Copilot weitgehend und erlaubt die Nutzung nur noch ausgewählten Software-Ingenieuren.
