KI und Haftung: DAV warnt vor ChatGPT und EU-Verordnung
15.06.2026 - 00:18:10 | boerse-global.de
Wer Familienangehörige regelmäßig mit festen Arbeitszeiten und vereinbartem Lohn beschäftigt, muss Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Sozialversicherungspflicht beachten. Experten raten zu schriftlichen Arbeitsverträgen und korrekten Lohnkonten.
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Die Vorteile sind klar: Steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgaben und Aufbau von Rentenansprüchen. Bei Fehlern drohen allerdings erhebliche Nachzahlungen von Lohnnebenkosten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten hier genau hinschauen.
KI als neues Haftungsfeld
Auf dem Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg stand generative KI im Fokus. Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), rief die Branche auf, die Zukunft aktiv zu gestalten. Doch der Einsatz von ChatGPT oder Microsoft Copilot birgt Risiken.
Neben der DSGVO rückt die EU-KI-Verordnung in den Fokus. Experten warnen vor Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen und fordern Investitionen in digitale Souveränität. Konkrete Standards und Zertifizierungen für KI-Tools werden notwendig, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Da die EU-KI-Verordnung bereits unmittelbar gilt, müssen Unternehmen ihre Systeme jetzt an die neuen Compliance-Regeln anpassen. Der kostenlose Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle Fristen, Pflichten und Risikoklassen. Kostenloses E-Book zum EU AI Act herunterladen
NIS-2 und IT-Sicherheit
Die NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit schafft erheblichen Beratungsbedarf. Für Industrie-KMU und Energieverantwortliche stehen IT-Grundschutz, Risikomanagement und funktionierende Meldeprozesse im Vordergrund.
Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit beim Einsatz von Large Language Models (LLMs) kritisch prüfen. Die Top-10-Listen des Open Web Application Security Project (OWASP) liefern hier wichtige Orientierung für die Haftungsvermeidung der Geschäftsführung.
Neues aus dem Gesellschaftsrecht
Bei der Branicks Group AG stimmte Mitte Februar eine außerordentliche Hauptversammlung einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu. Parallel beschäftigen Squeeze-out-Verfahren die Gerichte. Im Fall der BUWOG AG könnte die Barabfindung je Aktie aufgrund von Synergieeffekten deutlich über den ursprünglichen Angeboten liegen.
Der Bundesrat fordert zudem gesetzliche Neuregelungen für Delisting-Fälle. Grund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die frühere Macrotron-Rechtsprechung aufgegeben. Minderheitsaktionäre drohen bei Börsenrückzügen den Wert ihrer Stimmrechte zu verlieren. Eine gesetzliche Verankerung von Abfindungsangeboten im Aktien- oder Umwandlungsgesetz wird diskutiert.
Die Beratungspraxis 2026 vereint klassische Statusfragen mit hochdynamischen Technologie-Themen. Fachliche Spezialisierung bleibt der Schlüssel zur Haftungsbegrenzung.
