Kinder-Schutz: Kommission fordert Handyverbot bis zur 7. Klasse
27.06.2026 - 21:42:27 | boerse-global.de
Die EU-Botschafter haben sich am Freitag für eine befristete Fortführung der bestehenden Chatkontroll-Regelungen ausgesprochen. Am Dienstag folgt der entscheidende Trilog. Bürgerrechtler laufen Sturm.
Uneinigkeit im Kabinett
Justizministerin Hubig (SPD) lehnt anlasslose Massenscans öffentlich ab. Interne Dokumente vom 17. Juni zeigen jedoch: Deutschland signalisiert in Brüssel offenbar Unterstützung für genau solche Maßnahmen. Die Organisation Digitale Gesellschaft fordert personelle Konsequenzen.
Die EVP-Fraktion unter Roberta Metsola und Manfred Weber hat die zuvor abgelehnten Regelungen wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Das Bundeskriminalamt meldet: Monatlich gehen über 10.000 freiwillige Hinweise von Tech-Unternehmen ein. Fast die Hälfte davon erweist sich als unbegründet.
Experten fordern Handyverbot bis zur 7. Klasse
Eine Kommission für Kinder- und Jugendschutz legte am Freitag 56 Empfehlungen vor. Vorschlag: gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für soziale Medien, Handyverbot bis zur 7. Klasse.
Bundesministerin Prien (CDU) befürwortet die Altersgrenze und fordert eine EU-weite Lösung. Plattformbetreiber sollen zu „Safety by Design“ verpflichtet werden. Eine DAK-Studie zeigt: Rund 1,5 Millionen Kinder zeigen riskantes Nutzungsverhalten.
Rund 1,5 Millionen Kinder zeigen riskantes Nutzungsverhalten – die Kommission für Kinder- und Jugendschutz empfiehlt ein Handyverbot bis zur 7. Klasse. Mit unserem kostenlosen Handy-Check sehen Sie, ob Ihr Kind gefährdet ist, und erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für mehr Sicherheit. Kostenlosen Handy-Check anfordern
Europol: 700 kriminelle Netzwerke aktiv
Ein Europol-Bericht vom Freitag zeigt eine alarmierende Professionalisierung. Über 700 aktive Netzwerke mit mehr als 400.000 Mitgliedern aus 118 Nationalitäten. 85 Prozent nutzen legale Geschäftsstrukturen als Tarnung.
Die EU-Kommission reagiert: Europols Budget soll sich auf 3 Milliarden Euro für 2028 bis 2034 verdoppeln. Geplant sind eine souveräne Cloud-Infrastruktur und ein gemeinsamer Polizeidatenraum.
EuGH: DSGVO-Verstoß heißt nicht Beweisverbot
Der Europäische Gerichtshof entschied am 18. Juni: Daten aus DSGVO-Verstößen unterliegen nicht automatisch einem Beweisverwertungsverbot. Die gerichtliche Verarbeitung kann auf eigener Rechtsgrundlage zulässig sein. Voraussetzung: klares nationales Prozessrecht. Der Grundsatz der Datenminimierung bleibt aber strikt zu beachten.
Betrifft Sie das? Die Kommission fordert ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für soziale Medien. Mit unserer Checkliste prüfen Sie in 5 Minuten, ob Ihr Kind schon zu viel Zeit am Handy verbringt – und wie Sie gemeinsam gegensteuern. Checkliste per E-Mail sichern
AWS und Azure vor strengeren Regeln
Die EU-Kommission will Amazon (AWS) und Microsoft (Azure) als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act einstufen. Die vorläufige Einschätzung vom Freitag bedeutet strengere Auflagen zu Interoperabilität und fairem Wettbewerb. Die Konzerne können nun schriftlich Stellung nehmen.
