Klingbeils, Steuerreform

Klingbeils Steuerreform: Familie mit zwei Kindern soll 2028 über 600 Euro sparen

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf sieht ab 2027 höhere Freibeträge und mehr Kindergeld vor; die Ausschüsse beraten nun über die Reform.

Einkommensteuerreform: Bundestag berät Klingbeils Entlastungspläne
Die Architektur des Reichstagsgebäudes in Berlin während der Dämmerung mit Fokus auf die Steinfassade und die Glaskuppel. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundestag hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform von Finanzminister Klingbeil beraten. Das Vorhaben sieht steuerliche Entlastungen vor, die ab 2028 ein jährliches Volumen von zehn Milliarden Euro erreichen sollen. Nach der parlamentarischen Aussprache überwies das Plenum das Gesetzespaket zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Kernpunkte der Reform und finanzielle Entlastung

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittlere Einkommen in den Jahren 2027 und 2028 spürbar zu unterstützen. Nach Angaben von Finanzminister Klingbeil beläuft sich die Bruttoentlastung auf rund 9,9 Milliarden Euro. Durch vorgesehene Mehreinnahmen von 4,3 Milliarden Euro ergebe sich eine Nettoentlastung von rund 5,6 Milliarden Euro.

Der Minister verteidigte das Gesamtvolumen von 10 Mrd. Euro vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und betonte, dass es sich dabei um keine geringe Summe handle. Gleichzeitig räumte Klingbeil ein, er hätte sich persönlich mehr vorstellen können; das Ministerium begleite weiteren Spielraum wohlwollend.

Zur konkreten Entlastungswirkung rechnete der Finanzminister vor, dass eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern im Jahr 2028 über 600 Euro mehr zur Verfügung haben werde, was monatlich 50 Euro entspreche. Bereits fest vorgesehene Entlastungen sollen nach Beratungen des Bundestags auf jeden Fall in Kraft treten.

Vorgesehene Maßnahmen und Gegenfinanzierung

Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten zentraler Regelungen zum 1.1.2027 vor, während die volle Entlastungswirkung erst später greifen soll. Geplant sind Anhebungen des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergelds sowie eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1430 Euro.

Zur Gegenfinanzierung setzt der Entwurf an mehreren Stellen an:
* Einführung eines Spitzensteuersatzes von 47 Prozent für zu versteuernde Einkommen von über 280.000 Euro. Klingbeil verteidigte diese Maßnahme für Superreiche und erklärte, dass die Reichensteuer damit etwas früher greifen solle.
* Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
* Anhebung der Pauschalsteuer auf Minijobs.

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Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Vorgesehen sind höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1430 Euro — für eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern sollen 2028 über 600 Euro im Jahr zusammenkommen. Unser kostenloser Report ordnet ein, welche Entlastungen geplant sind, wie die Gegenfinanzierung wirkt und wo der Ausgleich der kalten Progression nach Einschätzung von Fachleuten lückenhaft bleibt. Kostenlosen Steuer-Report jetzt anfordern

Breite Debatte über kalte Progression und soziale Ausgestaltung

Im Parlament und in Fachkreisen stießen die Pläne auf geteilte Reaktionen. Unionsfraktionssprecher Fritz Güntzler kündigte an, die Zustimmung seiner Fraktion an andere Reformen zu knüpfen, und forderte Nachbesserungen. Die Inflation sorge für schleichende Steuererhöhungen, weshalb die kalte Progression vollständig ausgeglichen werden müsse.

Im Entwurf sei dies nur teilweise vorgesehen, obwohl ein vollständiger Ausgleich seit 2015 stets erfolgt sei. Dafür seien je nach Berechnung drei bis acht Milliarden Euro erforderlich, die aus dem Haushalt finanziert werden sollten statt durch den Abbau von Steuervergünstigungen. Zudem merkte die Union an, dass die Reichensteuer ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen solle.

Auch der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Steiger, verlangte einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Der Ökonom Martin Beznoska vom Institut der Deutschen Wirtschaft merkte an, dass die kalte Progression nicht einmal im bisherigen Ausmaß ausgeglichen werde.

Innerhalb der Koalitionspartner signalisierte Wiebke Esdar aus der SPD-Fraktion Offenheit für eine größere Reform. Katherina Beck von den Grünen verlangte die Abschaffung steuerlicher Ausnahmen, unter anderem bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen, und verwies auf sieben beantragte namentliche Abstimmungen; die untersten Einkommen sollten zudem über niedrigere Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Sascha Müller von den Grünen bezeichnete die Pläne als sozial unausgewogen.

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Seitens der Opposition forderte Doris Achelwilm von der Linken ein Kindergeld von mindestens 350 Euro sowie Änderungen im Umfang von 30 Milliarden Euro, die durch die Besteuerung der obersten fünf Prozent finanziert werden sollten. Sie bemängelte, dass 10 Mrd. Euro auf 43 Mio. Steuerpflichtige verteilt würden.

Kay Gottschalk von der AfD warf der Regierung Irreführung vor und argumentierte, die Entlastung reiche nicht für den Ausgleich der kalten Progression aus, während der Handwerkerbonus gekürzt und die Minijob-Pauschalsteuer verdreifacht werde. Kritik am Kinderfreibetrag äußerte zudem das Kinderhilfswerk, das die Regelung als sozial ungerecht einstufte.

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