Koalition, Arbeitsrecht-Reform

Koalition plant Arbeitsrecht-Reform: Krankschreibung ab Tag eins

Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Regierung plant härtere Vorgaben für Krankmeldungen und will die Mitbestimmung bei KI-Einführungen beschränken, um den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren.

Koalitionspläne: Strengere Krankschreibungsregeln und weniger Mitbestimmung bei KI
Ein moderner Büroarbeitsplatz mit einem Mitarbeiter am Laptop und Kollegen im Hintergrund bei einer Besprechung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Koalition aus Union und SPD hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ weitreichende Reformen im Arbeitsrecht angekündigt. Das Anfang Juli im Koalitionsausschuss vorgestellte Paket zielt auf eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und eine Beschleunigung der digitalen Transformation ab.

Im Zentrum stehen dabei eine Verschärfung der Regeln für Krankmeldungen sowie eine deutliche Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

Strengere Vorgaben für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ein wesentlicher Bestandteil der Regierungspläne ist die Abschaffung der während der Pandemie eingeführten telefonischen Krankschreibung. Zukünftig soll zudem eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag eingefordert werden können.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch eine geplante Verschärfung des Paragrafen 278 des Strafgesetzbuches (StGB), der das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe stellt.

Die Bundesregierung hat die Sozialpartner dazu aufgerufen, konkrete Vorschläge zur technischen und organisatorischen Umsetzung dieser Vorgaben zu erarbeiten. Diese Schritte erfolgen vor dem Hintergrund einer rechtlichen Einordnung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) vom Mai dieses Jahres.

Das BAG betonte in einem Urteil zur krankheitsbedingten Kündigung, dass weiterhin eine dreistufige Prüfung erforderlich sei: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sowie eine umfassende Interessenabwägung. Zudem bleibe das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen zwingend erforderlich.

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Beschleunigte KI-Einführung durch reduzierte Mitbestimmung

Parallel zu den Änderungen im Entgeltfortzahlungsrecht plant die Koalition, die Hürden für den Einsatz von KI in Unternehmen zu senken. Dazu sollen die Mitbestimmungsrechte der IT-Gremien bei der Einführung entsprechender Systeme eingeschränkt werden. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern.

Einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zufolge führe der bisherige KI-Einsatz zwar noch nicht zu einem systematischen Beschäftigungsabbau, doch die Potenziale sind erheblich.

Eine Umfrage des Ifo-Instituts zeigt, dass knapp 20 % der Unternehmen theoretisch in der Lage wären, Hochschulabsolventen durch KI-Systeme zu ersetzen. Um den Strukturwandel zu bewältigen, strebt die Regierung bis zum Jahr 2030 eine Weiterbildungsquote von bis zu 65 % an.

Ethische und praktische Herausforderungen der Automatisierung

Die praktischen Auswirkungen automatisierter Personalentscheidungen zeigen sich bereits in Pilotprojekten. Das Unternehmen Andon Labs berichtete jüngst über den Einsatz des KI-Agenten Luna in San Francisco, der erstmals die Kündigung eines Mitarbeiters vornahm, nachdem dieser bei 17 von 23 Schichten verspätet erschienen war.

Die Entscheidung erfolgte jedoch nach einem menschlichen Anstoß. Interne Tests des Unternehmens mit sieben verschiedenen Sprachmodellen ergaben, dass leistungsfähigere Modelle tendenziell konsequenter zur Kündigung rieten, während das Modell GPT-4o dies nur in 20 % der untersuchten Fälle empfahl.

Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen intransparente Algorithmen. In den USA sieht sich das Unternehmen Eightfold AI einer Klage gegenüber, da es Bewerber auf Basis von Daten von über einer Milliarde Arbeitnehmern mit Noten von 0 bis 5 bewertet. Laut Weltwirtschaftsforum nutzen bereits 90 % der Arbeitgeber Automatisierung in ihren Einstellungsprozessen.

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Belastung der Justiz und gesellschaftliche Debatte

Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt spiegelt sich auch in den Gerichtssälen wider. Die Sozialgerichte in Baden-Württemberg berichten seit Beginn des Jahres 2026 von einer Verdopplung der Eilverfahren; bundesweit verzeichnet die Justiz ein Plus von 47 %.

Ein Grund hierfür seien KI-generierte Klageschriften, die teilweise einen Umfang von bis zu 300 Seiten erreichen. Das Landessozialgericht Stuttgart erwägt daher die Einführung von Obergrenzen für die Dokumentlänge.

Während die Politik auf Effizienzsteigerung setzt, mahnen Experten zur Vorsicht. Sabine Pfeiffer von der FAU Erlangen-Nürnberg wies darauf hin, dass die Ursache für zunehmenden Stress am Arbeitsplatz oft nicht in der Technik selbst, sondern in hohen Erwartungen an Profitsteigerungen und Einsparungen liege.

Eine Studie der Harvard University unter dem Titel „AI Brain Fry“ beschreibt bereits eine drohende Überlastung der Beschäftigten durch die permanente Interaktion mit KI-Systemen. In Deutschland reagieren erste Bundesländer: Rheinland-Pfalz startete die Initiative „Stark für faire Arbeit“, um den Arbeitsschutz und die Tarifbindung auch im digitalen Zeitalter zu stärken.

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