Kobalt, Arbeitsplatz

Kobalt am Arbeitsplatz: Neue Grenzwerte schützen 113.000 Beschäftigte in der EU

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Abgeordneten stimmten neuen Stoffgrenzwerten, Schutzregeln und verpflichtenden Schulungen zu; die formale Zustimmung der Mitgliedstaaten steht noch aus.

EU-Parlament beschließt strengere Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe
Ein modernes industrielles Lüftungssystem mit metallischen Filterrohren in einer hellen Produktionshalle. Illustration mit AI erstellt.

Das Europäische Parlament hat in Straßburg strengere Grenzwerte für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe am Arbeitsplatz verabschiedet. Die Abgeordneten nahmen die sechste Überarbeitung der sogenannten CMR-Richtlinie mit 499 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 104 Enthaltungen an. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz für Millionen Beschäftigte in der Europäischen Union deutlich zu verbessern.

Neue Grenzwerte für Kobalt, Isopren und weitere Gefahrstoffe

Im Zentrum der Novelle stehen neue Expositionsgrenzwerte für mehrere gefährliche Substanzen. Dies betrifft Kobalt und inorganische Kobaltverbindungen, die unter anderem in der Batterieproduktion eingesetzt werden, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus der Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduktion sowie 1,4-Dioxan aus der Chemie- und Textilherstellung. Für Isopren, das in der Chemie- und Gummiproduktion verwendet wird, legt die Richtlinie erstmals einen Langzeitgrenzwert fest.

Für Kobalt gelten künftig Grenzwerte von 0,01 mg/m³ für einatembare Partikel sowie 0,0025 mg/m³ für feinere Partikel bei einer 8-Stunden-Exposition. Nach Angaben der EU-Kommission sind EU-weit rund 113.000 Beschäftigte Kobalt und inorganischen Verbindungen ausgesetzt. Um den betroffenen Unternehmen Zeit für technische Anpassungen zu geben, räumt das EU-Parlament der Industrie eine Übergangsfrist von 6 Jahren mit höheren Werten ein.

Erweiterte Schutzregeln und Schulungspflichten

Über die stoffbezogenen Grenzwerte hinaus sieht der Beschluss zusätzliche Schutzmaßnahmen für Einsatzkräfte vor. Für Feuerwehrleute und Rettungskräfte gelten verbesserte Vorgaben, darunter der Einsatz von Atemschutz sowie Pausen in kontaminationsfreien Bereichen.

Gaby Bischoff, Vizepräsidentin der S&D-Fraktion, hob hervor, dass die Regeln für persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz präzisiert worden seien und ein klarer Anspruch auf regelmäßige Erholungsphasen in unbelasteten Zonen bestehe.

Zudem führt das Regelwerk eine verbindliche Schulungspflicht für exponierte Arbeitnehmer ein und integriert Verweise auf die Geschlechtergleichstellung in die Arbeitsschutzvorschriften.

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Hohe Zahl an Erkrankungen in der Europäischen Union

Nach Angaben des EU-Parlaments stellt Krebs die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der Europäischen Union dar. Jährlich sterben demnach etwa 80.000 Menschen infolge einer beruflichen Exposition gegenüber Karzinogenen.

Die Berichterstatterin Liesbet Sommen (EVP) verwies darauf, dass jedes Jahr bei rund 120.000 Arbeitnehmern in der EU berufsbedingter Krebs diagnostiziert werde. Durch die neuen Bestimmungen sollen nach Parlamentsangaben innerhalb von 40 Jahren rund 1.700 Fälle von Lungenkrebs und 19.000 andere Erkrankungen verhindert werden.

Auch Gewerkschaften begrüßten das Votum. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) zeigte sich mit dem Abstimmungsergebnis zur Richtlinienüberarbeitung zufrieden. Claudia Neumayer-Stickler vom ÖGB erklärte, dass krebserregende und reproduktionstoxische Substanzen am Arbeitsplatz keinesfalls als unvermeidbares Berufsrisiko hingenommen werden dürften.

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Nach Angaben des ÖGB auf Basis der EU-CAREX-Datenbank sterben in Österreich jährlich etwa 1.800 Menschen an den Folgen von arbeitsbedingtem Krebs. Die Organisation forderte eine zügige nationale Umsetzung, moderne risikobasierte Grenzwerte sowie mehr Ressourcen für die Arbeitsinspektion.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess

Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, müssen die EU-Mitgliedstaaten dem Beschluss formal zustimmen. Nach der endgültigen Verabschiedung verbleibt den Mitgliedsländern ein Zeitraum von 2 Jahren, um die Vorgaben in ihr jeweiliges nationales Recht zu überführen.

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