Konzernverantwortung: Schweiz plant weltweite Haftung für Tochterunternehmen
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 19:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Schweizer Bundesrat forciert eine weitreichende Neuregelung der Konzernverantwortung, die in ihrem Umfang über bestehende Vorgaben der Europäischen Union hinausgehen soll. Kern des Vorhabens ist die Einführung von Haftungsregeln, nach denen Schweizer Muttergesellschaften künftig weltweit für die Handlungen ihrer Tochterunternehmen im Ausland einstehen müssen. Mit diesem Entwurf schlägt die Regierung einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative vor und setzt auf eine deutliche Verschärfung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Innerhalb der Landesregierung konnte sich Justizminister Beat Jans (SP) mit dem Vorschlag für eine strengere Regulierung durchsetzen. Die Pläne sehen vor, dass Unternehmen nicht nur für eigene Verfehlungen, sondern auch für die Aktivitäten rechtlich selbstständiger Einheiten im Ausland haftbar gemacht werden können, sofern diese unter ihrer Kontrolle stehen.
Einführung einer weltweiten Kausalhaftung
Ein zentraler Aspekt der geplanten Gesetzgebung ist die vorgesehene Variante einer Kausalhaftung. Im Gegensatz zu einer reinen Verschuldenshaftung würde dies bedeuten, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne direktes Verschulden für Schäden haftbar gemacht werden könnten, die durch ihre Auslandstöchter verursacht werden. Der Geltungsbereich dieser Regelung würde sich nach den aktuellen Entwürfen auf die weltweiten Aktivitäten der betroffenen Konzerne erstrecken.
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Dieser ansatz markiert einen Paradigmenwechsel in der schweizerischen Haftungssystematik für Unternehmen. Während internationale Standards oft auf Transparenz- und Berichtspflichten setzen, zielt der aktuelle Vorschlag des Bundesrates auf eine direkte zivilrechtliche Verantwortlichkeit ab. Damit würde die Schweiz einen eigenständigen Weg einschlagen, der die regulatorischen Anforderungen im Vergleich zum internationalen Umfeld massiv erhöht.
Politische Differenzen im Bundesrat
Die Entscheidung für diesen Kurs fiel im Bundesrat nicht einstimmig und spiegelt die unterschiedlichen politischen Positionen innerhalb der Regierung wider. Bereits im Frühjahr, im April 2026, verabschiedete das Gremium ein Sondergesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung, das als Grundlage für die aktuelle Entwicklung dient.
Bei der internen Abstimmung über die Ausrichtung der Vorlage zeigten sich klare Fronten zwischen den Parteien. Die FDP-Bundesräte Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter stimmten dem Vorschlag zu und unterstützten damit den Kurs von Justizminister Jans. Demgegenüber stand die geschlossene Ablehnung der SVP-Vertreter: Die Bundesräte Guy Parmelin und Albert Rösti stimmten gegen die Vorlage. Diese Uneinigkeit verdeutlicht die Brisanz des Themas, das sowohl juristische als auch weitreichende wirtschaftspolitische Fragen aufwirft.
Scharfe Kritik der Wirtschaftsverbände
Die Reaktion der Schweizer Wirtschaft auf die Pläne des Bundesrates fiel deutlich aus. Führende Wirtschaftsverbände wie Swissholdings und der Schweizerische Gewerbeverband kritisierten die Vorlage umgehend und mit Nachdruck. Die Verbände warnen vor erheblichen Wettbewerbsnachteilen für den Wirtschaftsstandort Schweiz, sollte das Land strengere Regeln einführen als die internationale Konkurrenz, insbesondere innerhalb der EU.
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Kritisiert wird vor allem die Ausweitung der Haftung auf ausländische Tochtergesellschaften und die Einführung der Kausalhaftung. Aus Sicht der Wirtschaftsvertreter führen diese Regeln zu einer unkalkulierbaren Rechtsunsicherheit für global agierende Unternehmen. Es wird befürchtet, dass die erhöhten Haftungsrisiken Investitionen hemmen und die administrative Belastung, insbesondere für den Mittelstand, übermäßig steigen könnte.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das Verfahren zur Ausarbeitung der neuen Regeln ist bereits weit fortgeschritten. Die offizielle Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und interessierte Kreise zu dem Entwurf Stellung nehmen konnten, lief bis zum 9. Juli 2026. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden nun ausgewertet, um die endgültige Botschaft an das Parlament vorzubereiten. Angesichts der starken Opposition aus der Wirtschaft und der gespaltenen Meinung innerhalb der politischen Lager ist mit intensiven Debatten in den kommenden parlamentarischen Beratungen zu rechnen.
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