Krankenstand 19,5 Tage: Regierung verschÀrft AU-Nachweise
06.07.2026 - 14:20:33 | boerse-global.de
SPD-Chef Lars Klingbeil verteidigte das Vorhaben Anfang Juli als notwendigen Schritt zum Abbau von Reformstaus. Kern der Neuregelung: Arbeitnehmer sollen ihre ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen mĂŒssen.
Klingbeil betonte jedoch den Pragmatismus der Reform. Die AU-Pflicht ab dem ersten Tag bedeute nicht, dass Erkrankte zwingend am ersten Tag eine Arztpraxis aufsuchen mĂŒssten. Betriebe und Tarifpartner sollen flexible, abweichende Regelungen vereinbaren können. âArbeitnehmer sollten sich nicht krank zum Arzt schleppen mĂŒssen", so der SPD-Chef.
Hoher Krankenstand als Treiber
Kanzler Friedrich Merz begrĂŒndete die VerschĂ€rfungen mit dem aktuell hohen Krankenstand. Laut Regierungsangaben liegt er bei durchschnittlich 19,5 Tagen pro Jahr. Die Koalition reagiert damit auf die wirtschaftlichen Belastungen durch krankheitsbedingte AusfĂ€lle.
Die Reform sieht zudem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung vor. Das ist Teil eines gröĂeren Pakets mit Steuerentlastungen, einer Rentenreform und BĂŒrokratieabbau.
Kritik von Ărzten und Arbeitnehmervertretern
Die PlĂ€ne stoĂen auf deutlichen Widerstand. Ein Sprecher des CDU-ArbeitnehmerflĂŒgels kritisierte das Vorhaben am heutigen Montag als âvöllig unnötig" und warnte vor erheblichem Unmut in der Belegschaft.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung befĂŒrchtet ein erhöhtes Patientenaufkommen in den Praxen â und damit ein steigendes Ansteckungsrisiko. Ăkonomen des DIW teilen diese Sorge: Eine verstĂ€rkte PrĂ€senzpflicht könnte die Fehlzeiten durch Infektionsketten eher erhöhen.
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Die bayerische Gesundheitsministerin warnte zudem am 4. Juli vor einer Zunahme der BĂŒrokratie in der medizinischen Versorgung.
Alternative: Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild
Der Chef der Krankenkasse DAK brachte am heutigen Montag ein Modell der Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild ins GesprĂ€ch. Er warnte davor, dass die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung die medizinische Infrastruktur ĂŒberlasten könnte. Laut Analysen aus den Jahren 2020 bis 2023 machte diese lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Bescheinigungen aus. Das Gesundheitsministerium prĂŒft derzeit die Umsetzbarkeit solcher Teilkrankschreibungen.
Bestehende VertrĂ€ge bleiben gĂŒltig
Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Die gesetzliche Neuregelung verĂ€ndert nicht automatisch alle bestehenden ArbeitsverhĂ€ltnisse. Aufgrund des GĂŒnstigkeitsprinzips behalten einzelvertragliche Vereinbarungen ihre GĂŒltigkeit, die eine spĂ€tere Vorlage der AU vorsehen. Individuelle Absprachen zwischen Arbeitgebern und BeschĂ€ftigten bleiben weiterhin zentral.
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Das gesamte Reformpaket umfasst auch Steuerentlastungen fĂŒr Familien in Höhe von etwa 600 bis 632 Euro pro Jahr. Die Reichensteuer soll auf 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro steigen, auf 47 Prozent ab 280.000 Euro. Der Haushaltsentwurf fĂŒr 2027 sieht Gesamtausgaben von 555 Milliarden Euro vor, bei einer Neuverschuldung von rund 203 Milliarden Euro.
