Krankenversicherung, Teilkrankschreibung

Krankenversicherung: Teilkrankschreibung ab 25, 50 oder 75 Prozent

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die GKV-Reform führt eine gestufte Arbeitsunfähigkeit ein und verschärft die Attestpflicht ab Tag eins. Versicherte müssen mit höheren Zuzahlungen rechnen.

Krankenkassen-Reform: Neue Teilkrankschreibung und höhere Zuzahlungen
Ein heller, moderner BĂĽroarbeitsplatz mit Laptop und Notizbuch, der eine schrittweise RĂĽckkehr in den Beruf symbolisiert. Illustration mit AI erstellt ĂĽbermittelt durch boerse-global.de

Die gesetzliche Krankenversicherung wird grundlegend umgebaut. Kern der Reform: Patienten können künftig nur noch teilweise krankgeschrieben werden – etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent. Das Modell soll Langzeiterkrankten den Wiedereinstieg erleichtern.

Was die Teilkrankschreibung bringt

Ärzte stellen künftig keine pauschale Arbeitsunfähigkeit mehr aus. Stattdessen bescheinigen sie eine gestufte Arbeitsfähigkeit. Ziel ist es, Beschäftigte nicht komplett vom Arbeitsmarkt zu entkoppeln.

Die DAK-Gesundheit hatte solche flexiblen Lösungen bereits im Vorfeld gefordert. Der Hintergrund: Der durchschnittliche Krankenstand ist zwar leicht gesunken – auf 9,6 Fehltage pro Versichertem im ersten Halbjahr 2026 (Vorjahr: 9,9 Tage). Doch die Ursachen haben sich verschoben.

Psychische Erkrankungen sind mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherten erstmals die häufigste Krankheitsursache – ein Anstieg um neun Prozent. Atemwegserkrankungen gingen dagegen um 21 Prozent zurück.

Attestpflicht ab dem ersten Tag

Parallel zur Teilkrankschreibung verschärft die Regierung die Nachweispflichten. Bislang reichte eine ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Krankheitstag. Künftig gilt die Pflicht bereits ab Tag eins.

Die telefonische Krankschreibung fällt weg. Die AU per Videosprechstunde bleibt dagegen erlaubt.

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Kritiker warnen vor einer massiven Mehrbelastung der Arztpraxen. Umfragen aus dem Juni 2026 zeigen zudem: Über 70 Prozent der Erwerbstätigen verspüren bei einer Krankmeldung Rechtfertigungsdruck. Viele gaben an, trotz Krankheit gearbeitet zu haben.

Die Verschärfung ist innerhalb der Koalition an Bedingungen geknüpft. Sie soll nur zusammen mit einer Termingarantie bei Fachärzten kommen – um die medizinische Versorgung sicherzustellen.

Höhere Zuzahlungen und niedrigere Zuschüsse

Die Reform greift tief in die Finanzen der Versicherten ein:

  • Medikamente: Zuzahlungen steigen auf 7,50 bis 15 Euro
  • Zahnersatz: Der Festzuschuss der Kassen sinkt auf 50 Prozent
  • Homöopathie: Wird aus dem Leistungskatalog gestrichen
  • Beitragsbemessungsgrenze: Steigt 2027 um 300 Euro monatlich
  • Familienversicherung: Ab 2028 zahlen bestimmte mitversicherte Ehepartner einen Zuschlag von 2,5 Prozent

Um die Zusatzbeiträge stabil zu halten, hat die Regierung die Honorarzuwächse für Ärzte begrenzt. In Sachsen rechnen Kassenärztliche Vereinigungen bereits mit Honorarminderungen – das könnte die hausärztliche Versorgung auf dem Land unter Druck setzen.

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Digitalisierung soll entlasten

Das zweite Entlastungskabinett vom Juli 2026 bringt zusätzliche Maßnahmen. Das Gesundheits-Digitalisierungs-Gesetz (GeDIG) fördert Cloud-Technologien in Krankenhäusern und standardisiert elektronische Überweisungen.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt verstärkt auf digitale Prozesse. Weitere Deregulierungen: Elektroautos werden von der Umweltplakette befreit, Taxifahrer brauchen keinen Fachkundenachweis mehr. Ein umfassendes Berichtsentlastungsgesetz ist für den Jahreswechsel 2026/2027 geplant.

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