Krankmeldung, Attestpflicht

Krankmeldung: Attestpflicht ab Tag eins, telefonische Schreibung fällt weg

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 10:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Attestpflicht ab Tag eins und Ende der telefonischen Krankschreibung geplant. Ärzte und Verbände kritisieren die Reform als praxisfern.

Bundesregierung plant strengere Regeln fĂĽr Krankmeldungen
Ein Kalender mit vielen rot markierten Krankheitstagen, eine Hand hält einen Stift bereit, um weitere Tage zu markieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Kernpunkte: eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und das Ende der telefonischen Krankschreibung. Damit reagiert die Koalition auf den gestiegenen Krankenstand und die wirtschaftliche Belastung durch Entgeltfortzahlungen.

Attestpflicht ab Tag eins – telefonische Krankschreibung fällt weg

Arbeitnehmer sollen künftig bereits am ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Bislang galt die Pflicht erst ab dem dritten Kalendertag – es sei denn, der Arbeitsvertrag sah etwas anderes vor. Diese Regelung besteht seit 1994.

Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt und später verstetigt wurde, soll komplett gestrichen werden. Ab 2028 ist zudem eine Teilkrankschreibung geplant: Beschäftigte könnten dann trotz gesundheitlicher Einschränkungen stundenweise arbeiten.

Das Paket enthält weitere arbeitsrechtliche Änderungen. Die sachgrundlose Befristung wird bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet. Die Obergrenze für steuerfreie Sonntagszuschläge steigt auf 75 Euro pro Stunde.

Krankenstand in Deutschland stark gestiegen

Hintergrund der Pläne sind die massiv gestiegenen Fehlzeiten. 2021 lag der Durchschnitt noch bei 13 Fehltagen pro Jahr. Von Januar bis November 2025 waren es bereits 18,6 Tage. Manche Krankenkassen meldeten für das gesamte Jahr 2025 sogar Werte von 22,1 Ausfalltagen.

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Die Kosten für das Krankengeld belaufen sich inzwischen auf rund 21,6 Milliarden Euro jährlich. Ein wesentlicher Treiber der Debatte ist der Missbrauchsvorwurf. Laut einer Studie der Pronova BKK gaben 60 Prozent der Befragten an, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie eigentlich arbeitsfähig waren. Weitere Untersuchungen deuten darauf hin, dass mehr als jeder vierte Beschäftigte unter falschen Angaben fehlte.

Doch die Zahlen zeigen auch ein differenziertes Bild. Kurze Erkrankungen von bis zu sieben Tagen machen zwar 70,8 Prozent aller Fälle aus – aber nur 23,2 Prozent der gesamten Fehltage. Den größten Anteil an den Ausfallzeiten haben Langzeiterkrankungen über sechs Wochen. Hauptursachen: psychische Leiden und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Ärzte warnen vor Überlastung – und vor Präsentismus

Die Pläne stoßen auf breite Kritik. Mediziner und Krankenkassen warnen vor einer Überlastung der Praxen. Allein für Baden-Württemberg rechnen sie mit drei Millionen zusätzlichen Arztbesuchen. Fachleute befürchten zudem, dass die striktere Attestpflicht zu längeren Krankschreibungen führt. Bei einem Praxisbesuch stellen Ärzte oft für einen längeren Zeitraum krank als bei einer telefonischen Einschätzung. Die Politik schlägt als Entlastung den verstärkten Einsatz von Videosprechstunden vor.

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Auch politisch gibt es Widerstand. Ricarda Lang warnte vor der Umsetzung und bezeichnete das Vorhaben als realitätsfern. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach kritisierte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese mache nur etwa ein Prozent aller Fälle aus – die Änderung sei bürokratisch und praxisfern.

Gewerkschaften und Gesundheitsökonomen warnen vor dem Risiko des Präsentismus. Aktuelle Umfragen zeigen: 95,2 Prozent der Erwerbstätigen gehen trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit. Viele fühlen sich unter Rechtfertigungsdruck oder fürchten berufliche Nachteile.

Internationale Vergleiche zeigen einen klaren Zusammenhang: In Ländern mit niedrigen Hürden für die Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag liegt die Präsentismus-Quote deutlich niedriger. In Deutschland beträgt der Anteil der verlorenen Arbeitszeit durch Krankheit rund 6,8 Prozent. Zum Vergleich: Norwegen liegt bei 10,7 Prozent.

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