Krankschreibung ab 2027: BCC fordert Änderungen an Arbeit bei zweitem Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer polnische Arbeitgeberverband Business Centre Club (BCC) fordert gemeinsam mit weiteren Unternehmensvertretern deutliche Nachbesserungen an einer Reform der Arbeitsunfähigkeitsregelungen. Anlass ist eine ab dem 1. Januar 2027 geplante Gesetzesänderung.
Dem Vorhaben zufolge soll es Beschäftigten künftig erlaubt sein, bei einem Arbeitgeber krankgeschrieben zu sein und parallel für ein zweites Unternehmen weiterzuarbeiten. Voraussetzung dafür wäre die Bestätigung eines Arztes, dass die Pflichten am zweiten Arbeitsplatz trotz der Erkrankung ausgeübt werden können.
Risiken für Kontrollen und öffentliche Finanzen
Der Wirtschaftsverband warnt vor erheblichen Begleitfolgen dieses Reformansatzes. Nach Ansicht der Organisation berge die Regelung beträchtliche Missbrauchsrisiken und führe zu gravierenden Problemen bei der betrieblichen sowie behördlichen Kontrolle. Zudem drohten zusätzliche finanzielle Belastungen für die öffentlichen Kassen.
In diesem Zusammenhang mahnen Arbeits- und Sozialrechtsexperten des Verbands auch eine stärkere Verantwortung der Mediziner an. Eine rechtliche Verbindlichkeit sei insbesondere bei solchen Ärzten erforderlich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rein digital und ohne persönliches Gespräch mit den Patienten ausstellen.
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Hohe Ausgaben für Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Wojciech Nagel, Vize-Präsident des BCC-Arbeitgeberverbands und Aufsichtsratsmitglied der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS, verweist auf die bereits bestehende enorme Last für das Sozialversicherungssystem. Die Ausgaben für Krankengelder belasteten die öffentlichen Mittel zunehmend.
Die Dimension der Fehlzeiten und der damit verbundenen Kosten verdeutlicht der ZUS-Bericht für das Jahr 2025. Demnach wurden in dem Berichtszeitraum 27,5 Millionen ärztliche Bescheinigungen ausgestellt, was einer Gesamtdauer von 290,5 Millionen Tagen an Arbeitsunfähigkeit entsprach.
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Die finanziellen Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen und Krankengeld beliefen sich dabei auf insgesamt 34,88 Milliarden Z?oty. Von dieser Summe entfielen 20,71 Milliarden Z?oty auf Mittel aus dem Sozialversicherungsfonds (FUS). Im Vergleich zum Jahr 2024 bedeutete dies bei den FUS-Ausgaben für diese Leistungen einen Anstieg um 13,2 Prozent.
Forderung nach zeitnahem Dialog im Sozialrat
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung drängt der BCC auf eine fundierte Abstimmung der geplanten gesetzlichen Schritte. Der Verband fordert zeitnahe Gespräche mit der ZUS sowie eine zügige Debatte im Sozialversicherungsausschuss des Rats für den Sozialen Dialog (RDS).
Um Fehlentwicklungen bei der Neuregelung zum 1. Januar 2027 abzuwenden, müssten die Einwände der Unternehmen und die finanziellen Spielräume der Sozialversicherung frühzeitig in die Gesetzgebung einfließen.
