Krankschreibung, AOK-Chefin

Krankschreibung: AOK-Chefin verteidigt telefonische AU gegen Pläne

Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 10:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

AOK-Chefin Carola Reimann spricht sich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung aus und kritisiert die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag als unnötige Belastung.

AOK-Chefin Reimann verteidigt telefonische Krankschreibung gegen Koalitionspläne
Eine Ärztin führt in einer modernen Praxis ein Telefonat, während sie auf einen Computerbildschirm blickt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hat sich am 24. August 2026 deutlich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen.

In einer Stellungnahme bezeichnete sie das Verfahren als ein wirksames Instrument, um insbesondere während intensiver Infektionswellen die medizinische Infrastruktur zu entlasten. Damit positioniert sich die Kassenärztin gegen aktuelle Pläne des Koalitionsausschusses, die eine Rücknahme dieser Regelung sowie verschärfte Nachweispflichten für Arbeitnehmer vorsehen.

Klare Rahmenbedingungen gegen Fehlgebrauch

Laut den Ausführungen von Reimann ist die telefonische Krankschreibung an strikte medizinische und organisatorische Vorgaben gebunden. Das Verfahren dürfe demnach nur bei Patienten angewendet werden, die der jeweiligen Arztpraxis bereits persönlich bekannt sind.

Zudem sei die Ausstellung einer solchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf einen Zeitraum von maximal einer Woche begrenzt und ausschließlich bei Vorliegen von Infektionskrankheiten zulässig.

Die AOK-Chefin betonte in diesem Zusammenhang, dass auf Basis der vorliegenden Daten keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Regelung erkennbar seien. Die Befürchtung, das Verfahren könne zu einer ungerechtfertigten Zunahme von Krankschreibungen führen, lässt sich aus Sicht der Krankenkasse nicht belegen.

Anzeige

Längere oder häufige Krankschreibungen führen in vielen Betrieben früher oder später zu einem offiziellen Gesprächsangebot. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, wie sich Arbeitnehmer und Betriebsräte rechtssicher vorbereiten, um den Arbeitsplatz langfristig zu schützen. BEM-Leitfaden für Arbeitnehmer und Betriebsräte kostenlos sichern

Reimann wertet die telefonische Konsultation stattdessen als sachgerechtes Mittel, um die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern zu reduzieren und Kapazitäten in den Praxen für schwerwiegendere Fälle freizuhalten.

Kritik an geplanter AU-Pflicht ab dem ersten Tag

Die Diskussion erhält besondere Relevanz durch Vorhaben des Koalitionsausschusses, der die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung anstrebt. Ein zentraler Punkt der politischen Pläne sieht zudem vor, die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung einzuführen. Derzeit ist dies gesetzlich meist erst nach dem dritten Krankheitstag vorgesehen, sofern der Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.

Carola Reimann wies diese Pläne entschieden zurück. Sie bezeichnete das Vorhaben, eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag einzuführen, als unsinnig. Nach ihrer Einschätzung würde eine solche Maßnahme zu einem erheblichen Anstieg der Arztbesuche bei leichten Erkrankungen führen, was sowohl die Praxen als auch die Versicherten unnötig belaste.

Anstatt bürokratische Hürden aufzubauen, plädiert die AOK-Chefin für die Beibehaltung der flexiblen telefonischen Lösung, die sich in der Praxis bewährt habe.

Anzeige

Unabhängig von der Dauer einer Krankmeldung ist die korrekte Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für die Rechtssicherheit im Unternehmen entscheidend. In dieser Gratis-Anleitung erhalten Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung sowie wertvolle Tipps für ein faires BEM-Verfahren. Kostenlose BEM-Anleitung inkl. Muster-Vereinbarung herunterladen

Bedeutung für das Gesundheitswesen

Die Debatte verdeutlicht den Interessenkonflikt zwischen politischer Steuerung des Krankenstandes und der administrativen Entlastung des Gesundheitssystems. Während der Koalitionsausschuss mit der geplanten Änderung offenbar auf eine strengere Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit abzielt, warnt die AOK vor den Folgen für die hausärztliche Versorgung.

Sollte die telefonische Krankschreibung entfallen und gleichzeitig die Nachweispflicht verschärft werden, rechnen Experten mit einer signifikanten Zunahme der Patientenfrequenz in den Praxen. Reimann sieht darin eine Gefährdung der Effizienz im System, da die telefonische Krankschreibung gerade in Zeiten hoher Belastung eine notwendige Flexibilität geschaffen habe, ohne dabei die medizinische Sorgfalt zu vernachlässigen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69992054 |