Krankschreibung: Attest ab sofort schon am ersten Fehltag erforderlich
02.07.2026 - 13:04:38 | boerse-global.de
Ab sofort gilt: Wer krank ist, braucht bereits am ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung. Die telefonische Krankschreibung wird komplett gestrichen.
Neuregelung ab dem ersten Tag
Bisher mussten Arbeitnehmer erst ab dem vierten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Diese Regelung fällt nun weg. Die Nachweispflicht beginnt künftig gesetzlich mit dem ersten Fehltag. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bleibt als Verfahren bestehen.
Die Bundesregierung räumt den Betrieben aber Flexibilität ein. Unternehmen können weiterhin individuell abweichende Regelungen mit ihren Beschäftigten treffen. Für eine Krankschreibung müssen Patienten künftig wieder persönlich in die Arztpraxis oder eine Videosprechstunde nutzen.
Hoher Krankenstand als Begründung
Bundeskanzler Merz nannte den anhaltend hohen Krankenstand als Grund für die Verschärfung. Er sieht darin einen „erheblichen Wettbewerbsnachteil“ für den Standort Deutschland. Gesundheitsministerin Warken kündigte eine umfassende Überprüfung der bisherigen Praxis an.
Zahlen untermauern die Argumentation. Die DAK verzeichnete für 2025 durchschnittlich 19,5 Fehltage pro versichertem Arbeitnehmer. Die Barmer zeigt zudem starke regionale Unterschiede: Das Saarland liegt mit 25,4 Fehltagen bundesweit vorn. Besonders psychisch bedingte Ausfälle erreichten dort mit 6,2 Tagen pro Kopf ein hohes Niveau.
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Kritik von den Grünen
Die Grünen warnen vor einer zusätzlichen Überlastung der Arztpraxen. Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stützen diese Sorge. Rund ein Drittel der jährlich 116 Millionen Krankschreibungen betrifft maximal drei Tage. Diese Fälle müssen nun ab Tag eins medizinisch begutachtet werden.
Teil eines größeren Reformpakets
Die Verschärfung ist nur ein Baustein des 34 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalogs. Dazu gehören auch steuerliche Entlastungen. Für kleine und mittlere Einkommen sind rund 10 Milliarden Euro jährlich vorgesehen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Eine vierköpfige Familie mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen würde um über 600 Euro pro Jahr entlastet.
Zur Gegenfinanzierung wird die Reichensteuer angepasst: Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent. Zudem einigte sich die Koalition auf einen festen Herstellerrabatt von 15,5 Prozent für patentgeschützte Arzneimittel.
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Apotheken profitieren von Reform
Parallel trat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in Kraft. Das Apothekenhonorar steigt auf 9 Euro pro Packung, für Anfang 2027 sind 9,50 Euro geplant. Zudem startet die assistierte Telemedizin in Apotheken. GKV-Versicherte können dort künftig Ersteinschätzungen oder Videosprechstunden nutzen. Die Maßnahmen sollen die Primärversorgung stärken – während die neuen Attestregeln den Zugang zur Krankschreibung formalisieren.
